Madrid - Wer sich in Katalonien der häuslichen Gewalt schuldig macht, hat keinen Anspruch mehr auf ein Erbe. Das sieht ein neues Gesetz vor, das das Regionalparlament in Barcelona am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat.
Wer wegen Totschlags oder versuchten Totschlags an seiner/m Partner/in rechtskräftig verurteilt worden ist, wird demnach des Erbes für "unwürdig" befunden. Dasselbe gilt bei Gewaltanwendung oder schwerer Freiheitsberaubung, Beeinträchtigung der moralischen oder sexuellen Integrität von Partner/in, Kind, Eltern oder Großeltern.
Egal ob hetero- oder homosexuelle Beziehung
Ebenso führt zur Enterbung, wenn jemand nicht seiner familiären Verantwortung gerecht wird, etwa weil er/sie gerichtlich angeordnete Alimente nicht zahlt. Im selben Gesetz wird geregelt, dass jede/r erben könne, dessen Lebensgefährte/Lebensgefährtin gestorben ist - unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht und ob es eine hetero- oder homosexuelle Verbindung war.
Faktoren
Entscheidend seien eine "stabile Lebensgemeinschaft" und "emotionale Verbindungen", heißt es in dem Gesetzestext. (APA/Ag.)