Wien - Mit weiterer scharfer Kritik an der Gebührenpolitik der heimischen Banken hat am Montag Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) eine neue Studie des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) präsentiert. Böhmdorfer warnte die Bankkundschaft unter anderem vor einer Kostenexplosion bei Kontoüberziehung. Zinssätze von 13,25 Prozent, die noch von zusätzlichen Provisionen ergänzt würden, machten diese Kredite "unglaublich teuer", so Böhmdorfer. Beispielsweise fallen bei der teuersten Bank bei einer durchschnittlichen Überziehung von 1.000 Euro im Quartal jährlich 294 Euro (BKS) an Gesamtkosten an, was fast ein Drittel des ausgeliehenen Betrages ausmache. Bei der zweitteuersten Bank fielen immerhin noch 239 Euro (Oberbank) an.

Diese Kostenfalle werde oft übersehen und verschaffe den betreffenden Banken eine "überproportionale Einnahmequelle ('Cash Cow')", so die Studie. Die derzeit gewährten Sollzinsen überstiegen ohnehin bei weitem marktübliche Zinssätze. Durch die Installierung von zusätzlichen "fixen Rahmenkosten", die den Charakter einer "Strafgebühr" für steigende Sollzinsen hätten, ergebe sich zudem eine Doppelbelastung für den Bankkunden.

Einheitlicher Standard für Spesenlisten gefordert

Damit die Bankkunden die "Vorteile eines liberalisierten Marktes wirklich nutzen können" fordert Böhmdorfer von den österreichischen Kreditinstituten einen einheitlichen Standard für Spesenlisten. "Gerade in einem liberalisierten Markt ist nichts wichtiger als Transparenz", sagte Böhmdorfer am Montag bei einem Pressegespräch in Wien. Nur so könnten die Kunden die Angebote der Banken untereinander vergleichen, was derzeit auf Grund der mangelnden Bereitschaft zur Informationsübermittlung aber nicht möglich sei.

Das habe sich auch im Zusammenhang mit der VKI-Studie über Bankendienstleistungen gezeigt. Erst nach zahlreichen Telefonaten, Urgenzen und Recherchen hätten die VKI-Mitarbeiter aussagekräftige Vergleiche ziehen können. "Das ist nicht wirtschaftsfreundlich, besonders gegenüber jungen Unternehmen", meinte Böhmdorfer.

Hohe Preissteigerungen

Bei der in zwei Tranchen im Juni und November 2002 durchgeführten Erhebung habe sich zudem gezeigt, dass die reinen jährlichen Kontokosten für einen "konservativen Nutzer", der sich häufig des Bankschalters bedient und auf Bankomat- und Kreditkarten sowie Internet-Banking verzichtet, bei derselben Bank um bis zu 206 Prozent (Sparkasse Niederösterreich) höher liegen können als für einen "Intensivnutzer", der in verstärktem Maß Zahlungskarten und Online-Banking verwendet und damit für die Banken am Kosten sparendsten agiere. Dadurch seien vor allem Senioren, Klein- und Mittelbetriebe und Landwirte benachteiligt, so Böhmdorfer.

Gleichzeitig seien die durchschnittlichen Kontokosten für den konservativen Nutzer im Erhebungszeitraum mit über 9 Prozent stärker gestiegen als für den Intensivnutzer mit rund 1 Prozent. Laut Böhmdorfer betreiben die Banken damit eine Doppelstrategie. Einerseits wollten sie die konservativen Nutzer zu Intensivnutzern machen, andererseits erhöhten sie gleichzeitig auch die Kosten für den Intensivnutzer. Ein Drittel der untersuchten Kontoprodukte für den Intensivnutzer habe sich von Juni bis November 2002 erhöht. Die massivste Preissteigerung betrug fast 60 Prozent.

"Gigantische Differenzen" zwischen den Instituten

"Gigantische Differenzen" gibt es laut Böhmdorfer bei den Kosten der Girokontoführung zwischen den Instituten. Im billigsten Fall betrugen die Jahreskosten 32,63 Euro (Sparda Bank), im teuersten 185,50 Euro (BKS). Böhmdorfer verwies erneut auf eine OGH-Entscheidung, wonach die Veränderung der Girokontokosten an bestimmte, vertraglich vereinbarte und von der Bank unabhängige sachlich gerechtfertigte Parameter - wie dem Verbraucherpreisindex - zu binden sei.

Erhebliche Verteuerungen konnten auch im Bereich der Barüberweisungen auf ein institutsfremdes Konto festgestellt werden. Nahezu alle untersuchten Banken mit einer Ausnahme weisen im Zeitraum 1999 bis 2003 Steigerungen von mehr als 70 bis zu 198 Prozent aus.

Ein positives Ergebnis zeigte die Studie ebenfalls: Österreichs Banken halten sich an die EU-Verordnung, die seit 1. Juli 2002 vorsieht, dass Banken für Transaktionen mit Kreditkarten und Bankomatkarten im Ausland nicht mehr verlangen dürfen als im Inland. Nicht davon betroffen die Bestimmung der Kostengleichheit für Überweisungen vom Bankschalter in das europäische Ausland. Diese tritt mit 1. Juli 2003 in Kraft.(APA)