Wien - Rund 170.000 Personen der insgesamt 360.000
Pflegegeldbezieher sind älter als 80 Jahre. Das sind 47 Prozent der Empfänger von Pflegegeld, geht aus einer Studie des Sozialministeriums von Anfang 2008 hervor. Die zweitgrößte Gruppe ist mit 35 Prozent oder 126.000 jene der 61- bis 80-jährigen. Zehn Prozent oder 36.000 fallen in die Gruppe der 41- bis 60-jährigen. Die Generation der 21- bis 40-jährigen ist mit fünf Prozent oder 36.000 Personen betroffen, und bei den unter 20-jährigen gibt es lediglich drei Prozent oder 10.800 Pflegegeldbezieher.

"Sicher zu niedrig bemessen"

Die Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ÖGKV), Ursula Frohner, erklärte, Pflegebedürftigkeit sei ein Lebensrisiko, das jeden Einzelnen von heute auf morgen direkt oder indirekt betreffen könne. Deshalb sei es auch notwendig, steuerfinanzierte Grundversorgungsmodelle zu entwickeln. Die derzeitigen Fördermodell seien "sicher zu niedrig bemessen". Die Betroffenen würden in die Position von Almosenempfängern gedrängt. Notwendig sei es, verstärkt alternative Wohnformen zu schaffen und die Pflegeberufe insgesamt attraktiver zu gestalten. Außerdem biete dieses Dienstleistungssegment auch künftig sichere Arbeitsplätze, so Frohner in einer Aussendung.

 

Nachfolgend die derzeitige Höhe des Pflegegeldes zwölf Mal im Jahr:

                   derzeit            monatlicher Pflegebedarf

Stufe 1:      148,30             50 Stunden
Stufe 2:      273,40             75 Stunden
Stufe 3:      421,80            120 Stunden
Stufe 4:      632,70            160 Stunden
Stufe 5:      859,30            180 Stunden *
Stufe 6:    1.171,70           180 Stunden *
Stufe 7:    1.562,10           180 Stunden *

*) zusätzlich sind folgende besondere Voraussetzungen notwendig:

Stufe 5: Die dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson ist erforderlich.

Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig.

Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder der ständige Einsatz lebenserhaltender Geräte ist erforderlich.  (APA)