Der Oberste Gerichtshof hat die Klage der Presse abgewiesen, wonach die Wiener Zeitung mit den Pflichtinseraten den Wettbewerb verzerre. Auch die Kombination von Zeitung und Amtsblatt stört das Höchstgericht nicht: Niemand sei gezwungen, die Wiener Zeitung zu kaufen, weil Pflichtinserate (etwa Firmengründungen, Bilanzen) auch online veröffentlicht werden. "Die Presse" will Pflichtinserenten aufmerksam machen, dass eine Veröffentlichung online reichen würde. So interpretiert sie das Urteil.

"Die Presse" sieht den Rechtsstreit mit dem Blatt der Republik in Österreich beendet. Chefredakteur Michael Fleischhacker sagte dem STANDARD, sein Verlag prüfe, ob es „einen sinnvollen Weg `nach Europa gibt", also europäische Instanzen damit zu befassen. Er regt die „Neubewertung" der Presseförderung an, die das Gericht als Entschädigung anderer Blätter für Pflichtinserate der Wiener Zeitung definiere. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 19./20.7.2008)