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Die beste Zugverbindung ist nutzlos, wenn die Flugverbindung nicht zustande kommt. Eine neuerliche Anreise zum Flughafen muss von der Fluglinie bezahlt werden, wenn sie für die Annullierung verantwortlich ist.

Wir buchten einen Flug von Salzburg nach Barcelona mit SkyEurope. Da wir in Amstetten wohnen, war die Anreise zum Flughafen mit dem Zug für uns nicht nur zeitaufwendig, sondern kostete natürlich auch einiges.

Erst bei der Ankunft am Flughafen in Salzburg erfuhren wir, dass unser Flug gestrichen worden ist, und wir wurden auf einen Flug zwei Tage später umgebucht. Was wir dabei nicht bedacht haben, ist, dass wir dadurch zwei zusätzliche Strecken mit dem Zug zahlen müssen. Können wir diese Kosten von der Airline verlangen?

Manuela T.,
Amstetten

> Das Europäische Verbraucherzentrum sagt dazu: Die Kosten für die Rückreise nach Amstetten und die neuerliche Fahrt zum Flughafen Salzburg wären nicht entstanden, wenn SkyEurope den Vertrag eingehalten hätte und den von Ihnen ursprünglich gebuchten Flug nicht annulliert hätte. Folglich können Sie auch den Ersatz dieser Kosten von der Fluglinie fordern, wenn diese ein Verschulden an der Annullierung trifft. (DER STANDARD/Printausgabe/26./27.7.2008)