Ankara - Der türkische Verfassungsgerichtshof wurde nach dem Militärputsch von 1960 geschaffen und nahm 1962 die Arbeit auf. Er besteht aus elf ordentlichen sowie vier Ersatzrichtern und tagt grundsätzlich mit elf Mitgliedern. Seine Hauptaufgabe ist die Überprüfung der Verfassungskonformität von Gesetzen und Regierungsverordnungen mit Gesetzeskraft. Die meisten Verfassungsrichter kommen aus den obersten Gerichtshöfen. Der Staatspräsident wählt sie aus Kandidaten aus, die die Gerichtshöfe vorschlagen, das Parlament ist an der Ernennung nicht beteiligt. Es gibt keine Begrenzung der Amtsdauer, allerdings ist für Verfassungsrichter eine Altersgrenze von 65 Jahren vorgeschrieben.

Betätigungsverbot

Als Staatsgerichtshof ist der Verfassungsgerichtshof zuständig für allfällige Strafverfahren gegen den Staatspräsidenten, Regierungsmitglieder, oberste Richter und Staatsanwälte. Zudem kann das Verfassungsgericht politische Parteien verwarnen oder verbieten und deren Funktionäre mit Betätigungsverbot belegen. Verfassungsbeschwerden von Bürgern sind im türkischen Recht nicht vorgesehen. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind unanfechtbar.

Dezeitiger Präsident des Verfassungsgerichtshofes ist der 58-jährige Hasim Kilic. Acht der elf Mitglieder wurden von dem bis zum vergangenen Jahr amtierenden Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer ernannt, einem entschiedenen Gegner der AKP. Sezer war vor seiner Wahl zum Staatsoberhaupt im Jahr 2000 selbst Verfassungsgerichtspräsident gewesen. (APA/dpa)