Zagreb - Drei kroatische Nichtregierungsorganisationen haben am Montag Klage gegen den kroatischen Popsänger Marko Perkovic "Thompson" bei einem Gericht in Zagreb eingebracht - wegen Aufhetzung zu Rassendiskriminierung. Anlassfall ist laut der kroatischen Nachrichtenagentur Hina ein Konzert seiner als ultranationalistisch geltenden Band "Thompson" in der Hauptstadt Kroatiens am 30. Mai, das rund 60.000 Fans besuchten.

Die Kläger - eine Vereinigung junger Antifaschisten, das jüdische Margel Institut sowie die Gemeinschaft der Serben in Kroatien - werfen dem 42-jährigen Perkovic konkret vor, während des Liedes "Bojna Cavoglave" (Bataillon Cavoglave) den faschistischen Gruß "Za dom spremni" ("Für die Heimat bereit") verwendet zu haben. Dieses Verhalten habe die jüdische, serbische und Roma-Minderheit beleidigt, die während des nazi-treuen Ustascha-Regimes (1941-45) verfolgt worden waren, so die Kläger. Zudem habe "Thompson" unter seinen Fans Hass geschürt, sie hätten ethnische Serben beschimpft, Ustascha-Lieder gesungen und Fahnen des faschistischen Regimes gezeigt.

Mehrere Konzerte im Ausland untersagt

Perkovic hat seinen Spitznamen "Thompson" von der gleichnamigen Maschinenpistole, die im Bürgerkrieg in Kroatien (1991-1995) verwendet wurde. Einige der Liedtexte seiner gleichnamigen Band stammen aus dem Repertoire des faschistischen kroatischen Führerstaates zwischen 1941 und 1945. In der Schweiz wurden mehrere Konzerte bereits mit dem Verweis auf Anti-Rassismus-Gesetze abgesagt. Auch in der Ortschaft St. Andrä in Südkärnten wurde ein für Anfang Juni geplanter Auftritt letztlich aufgrund des erhöhten Sicherheitsrisikos untersagt. Landeshauptmann Jörg Haider (B) lud Sänger Perkovic daraufhin "als Geste des guten Willens" zu einem EM-Match ein.

Die Thompson-Songs werden auch gerne im Stadion gesungen und dürften auch während der EURO 2008 von Fußballfans angestimmt worden sein. Kroatiens Nationaltrainer nutzte eines der Lieder sogar zur Motivation seiner Spieler, wie die APA berichtete. Der kroatische Fußballverband fasste wegen des Zurschaustellens von Ustascha-Symbolen durch kroatische Fans im Viertelfinale gegen die Türkei am 20. Juni in Wien eine UEFA-Strafe von 20.000 Schweizer Franken (12.468 Euro) aus. (APA)