Vergangene Woche sorgten die ORF-Gebühren für Schlagzeilen und zahlreiche erboste Postings im WebStandard. Ein 37-jähriger Wiener, der weder ein TV- noch ein Radio-Gerät besitzt, soll 113 Euro Rundfunkgebühren bezahlen, da er einen Laptop besitzt und damit fernsehen könnte.

"Ich werde den Fall wenn nötig bis zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof bringen"

Der Mann will nun gegen diese Gebührenpflicht klagen, da er die Angebote des ORF nicht nutzte. Die berichtet der Kurier am Dienstag. Entsprechende Rechtsmittel soll bereits eingebracht worden sein. "Ich werde den Fall wenn nötig bis zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof bringen", so der Wiener gegenüber der Tageszeitung.

Klar

Für den ORF bzw. dessen "Gebühren Info Services" (GIS) ist der Fall allerdings klar. Auf der Homepage der GIS findet sich folgendes Statement: "Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme und TV-Programme zu empfangen und abzuspielen" – damit sei eine Gebührenpflicht gegeben.(red)