Peter Westenthaler sollte sich eine Auszeit von der Politik gönnen. Natürlich ist es noch möglich, dass der BZÖ-Chef in zweiter Instanz vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage freigesprochen wird. Bis zur Klärung dieser Frage ist es aber unangemessen, an führender Stelle auf einer BZÖ-Liste für den Nationalrat zu kandidieren.

Schließlich schmücken sich die Orangen gerne mit dem Titel "Partei für Recht und Ordnung". Und eine solche Partei sollte an sich selbst zumindest dieselben Maßstäbe anlegen wie an andere. Etwa an Asylwerber. Diese werden schon als kriminell angeprangert, wenn nur der leiseste Verdacht auf ein strafrechtliches Delikt vorliegt. In Kärnten wartet man nicht nur nicht auf letztinstanzliche Entscheidungen, bevor man Asylwerber aus dem Bundesland schickt. Man wartet nicht einmal die erstinstanzlichen ab. Schon eine Anzeige genügt, um in den nächsten Bus nach Traiskirchen gesetzt zu werden.

"Wer bei uns gegen das Gesetz verstößt, dem machen wir einen kurzen Prozess", soll Landeshauptmann Jörg Haider kürzlich gesagt haben. So weit wollen wir bei Westenthaler nicht gehen. Er soll alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Allerdings: Eine - nicht rechtskräftige - neunmonatige Bewährungsstrafe ist auch kein Klacks. Die Schuld nur auf die "rote Justiz" und die "linksextreme Justizministerin" abzuschieben ist billig und das, was Westenthaler in seinem Schuldspruch sieht, ein Skandal. Wenn es Hinweise auf politische Einflussnahme gibt, dann bitte auf den Tisch. Ansonsten gilt: Wir leben in einem Rechtsstaat. Und der gilt auch für Peter Westenthaler. (DER STANDARD, Printausgabe, 30.7.2008)