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Wird mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Mittelstand entlastet? Oder profitieren ab 1. August vor allem die Reichen?

Foto: dpa/Wiedl

Wien - Wird mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer der Mittelstand entlastet, wie ÖVP und Wirtschaftskammer behaupten? Oder profitieren ab 1. August vor allem die Reichen, wie SPÖ und Gewerkschaft glauben machen wollen? Ein Blick auf die Steuerstatistik des Finanzministeriums zeigt, dass beides stimmt: Bei zwei Drittel der Steuerpflichtigen ging es im Vorjahr nicht um Reichtümer, sondern um Vermögen bis zu 7.300 Euro. Sie zahlten im Durchschnitt nur 144 Euro pro Fall. Am stärksten profitieren werden von der gefallenen Steuer aber naturgemäß die wenigen Millionenerben.

Im Vorjahr hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer insgesamt 111,5 Mio. Euro erbracht (inklusive Schenkungs- und Stiftungs-Eingangssteuer waren es 131,5 Mio. Euro). Auf die unteren zwei Drittel der Steuerpflichtigen entfielen allerdings nicht einmal zehn Prozent der Einnahmen: 66.099 Betroffene mit einem Erbe bzw. einer Schenkung von maximal 7.300 Euro bezahlten laut der Steuerstatistik des Finanzministeriums 9,5 Mio. Euro und damit im Durchschnitt 144 Euro pro Fall. Bei vielen war das Erbe so niedrig, dass abzüglich der Freibeträge keine Steuer mehr fällig wurde, sondern nur Grundsteuer für vererbte Liegenschaften zu bezahlen war.

Statistik

Die große Masse des Steueraufkommens wurde im Vorjahr von jenen geleistet, die Erbschaften und Geschenke zwischen 7.300 und 109.500 Euro zu versteuern hatten. Diese 35.733 Personen haben 63,3 Mio. Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeführt - durchschnittlich also 1.772 Euro pro Fall. Deutlich stärker spüren wird die Abschaffung der Erbschaftssteuer die Gruppe zwischen 109.500 und einer Million Euro: Diese 1.219 Steuerfälle haben im Vorjahr 29,9 Mio. Euro gebracht, im Durchschnitt also 24.523 Euro pro Fall.

Individuell am stärksten profitieren wird von der Abschaffung der Steuer allerdings naturgemäß die überschaubare Gruppe mit einem "steuerpflichtigen Erwerb" von über einer Million Euro. Im Vorjahr waren das 24 Erbschaften und Schenkungen, die 8,8 Mio. Euro an Steuern einbrachten. Wäre die Erbschafts- und Schenkungssteuer schon 2007 gefallen, hätte sich jeder aus dieser Gruppe durchschnittlich 366.186 Euro erspart.

Allein die fünf größten Fälle - vier Erbschaften und eine Schenkung im Wert von jeweils über 4,38 Mio. Euro - haben der Staatskasse im Vorjahr 4,9 Mio. Euro gebracht. Noch extremer war das Verhältnis im Jahr 2006: Damals brachten die größten vier Erbschaften 23,5 Mio. Euro und damit fast ein Viertel der Gesamteinnahmen. (APA)