Nicht allen sind Aufnahmen vom eigenen Grundstück auf Google Street View recht

Screenshot: Redaktion

Google Street View war schon direkt von seinem Start weg einer der umstrittensten Services des Suchmaschinenexperten. Kein Wunder: Immerhin waren auf den Straßenaufnahmen oft PassantInnen eindeutig zu identifizieren - und das nicht immer in wirklich vorteilhaften Situationen.

Umbau

In den letzten Monaten hat Google als Konsequenz daraus einige Änderungen an Street View vorgenommen, die die Privatsphäre der BenutzerInnen besser schützen sollen. So werden nun alle Bilder automatisch nachbehandelt, und die Gesichter der darauf enthaltenen Personen sowie Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht. Ein Schritt, der gerade auch erst dazu geführt hat, dass Street View nun auch von den Behörden in Großbritannien grünes Licht bekommen hat.

Klage

Das heißt freilich nicht, dass auch schon alle Betroffenen mit den gesetzten Schritten zufrieden sind, so haben Aaron und Christine Boring aus Pitsburgh, USA, vor kurzem Klage gegen den Hersteller eingereicht. Der Vorwurf: Google habe Aufnahmen vom Grundstück des Ehepaares und dessen Haus veröffentlicht - und das von einer Privatstraße aus.

Kennzeichnung

Google hält dem unter anderem entgegen, dass die betreffende Straße nicht klar ersichtlich als Privatstraße erkennbar ist, hat die Bilder aber trotzdem bereits entfernt. Für einige Aufregung sorgen nun aber andere Teile der Argumentation der AnwältInnen von Google.

Keine Privatsphäre

Denn darin halten sie unverblümt fest, dass es einen "vollständigen Schutz der Privatsphäre" ohnehin nicht geben kann. Mit aktueller Satellitentechnologie sei so etwas nicht einmal mehr in der Wüste möglich, vollständig abgeschirmt zu leben, somit entbehre die Klage jeglicher Grundlage.

Fragen

Auch sei die Vorgehensweise der Borings eher fraglich. Schließlich hätten sie durchaus auch die vorhandene Meldefunktion bei Google Street View nutzen können, um eine Löschung der Bilder zu erreichen. Statt dessen sei man umgehend vor Gericht gezogen, und habe so erst ein großes öffentliches Interesse für die Aufnahmen kreiert. (apo)