Höchstgericht gibt Hornauers Heiler-Kanal Telemedial Schonfrist.

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Etappensieg für Thomas Hornauer und seinen Heiler-Kanal Telemedial: Das Verwaltungsgericht erkannte seiner Beschwerde gegen das Erlöschen der österreichischen Satellitenlizenz aufschiebende Wirkung zu, bestätigt sein Anwalt dem STANDARD. Bis das Höchstgericht entscheidet, ob die Medienbehörden zu Recht Programmproduktion in Österreich vermissten, darf er weiter senden.

Im August soll es weitere Sendungen des "virtuellen Teleshoppings" im Nachtprogramm des Kinderkanals geben. Ab September dürfte er den Platz dort für Astro-TV räumen, was Astra aber vorerst nicht bestätigen wollte. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 2./3.8.2008)