Bild nicht mehr verfügbar.

IVF: Der EuGH hat beschlossen, dass erst beim Einsetzen der Eizelle in die Gebärmutter eine Schwangerschaft bei Frauen vorliegt.

Foto: APA/epa

Wien/Salzburg - Ab wann gilt für werdende Mütter das Mutterschutzgesetz, wenn es um eine künstliche Befruchtung geht? Eine Salzburger Kellnerin, deren Fall in den vergangenen Jahren für großes Aufsehen gesorgt hat, ist nun vor dem Obersten Gerichtshof gescheitert, wie "Die Presse" in ihrer Dienstag-Ausgabe berichtet.

Die Frau hatte sich für den Zeitraum vom 8. bis zum 13. März 2005 krankschreiben lassen. Am 10.3. wurde sie von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Am selben Tag informierte die Kellnerin ihren Arbeitgeber, dass für den 13. März ihre künstliche Befruchtung geplant war. Diese war erfolgreich und die Frau bekam in weiterer Folge Zwillinge.

Eizelle bereits befruchtet

Die Salzburgerin machte laut "Presse" nun geltend, dass zum Zeitpunkt der Kündigung bereits ihre Eizelle - wenn auch nur im Reagenzglas - befruchtet war. Daher hätte sie aufgrund des Mutterschutzgesetzes nicht gekündigt werden dürfen. In erster Instanz bekam die Frau recht, in der zweiten Instanz verlor die Salzburgerin.

EuGH: Schwangerschaft beginnt erst mit Einsetzen in Gebärmutter

Der Oberste Gerichtshof (OGH) ersuchte schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung der Frage, wann eine Schwangerschaft vorliegt. Dieser entschied im Februar, dass die Schwangerschaft erst mit dem Einsetzen der Eizelle in die Gebärmutter vorliegt. Aber, so der EuGH, die Kündigung der Kellnerin könnte trotzdem rechtswidrig sein. Nämlich dann, wenn die Behandlung für die künstliche Befruchtung das Kündigungsmotiv war.

Vor dem Wiener OGH scheiterte die Frau aber nun endgültig. Die Kündigung sei korrekt gewesen, urteilten die Höchstrichter (8 ObA 27/08s). Eine Mutterschaft lag nicht vor, und die Kellnerin habe nicht vorgebracht, dass das Motiv für ihre Kündigung hauptsächlich in der In-Vitro-Fertilisation lag. Laut Sachverhalt habe der Arbeitgeber erst nach der Kündigung von den Befruchtungsplänen erfahren. (APA)