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Muslimin betet am Schrein von Sheikh Hamza Makhdoomi.

Kuala Lumpur - Ein malaysisches Gericht hat am Mittwoch die Bitte einer zum Islam übergetretenen Frau abgewiesen, wieder zum Christentum zurückzukonvertieren. Der Gerichtsfall zeigt ein weiteres Mal die Grenzen der Religionsfreiheit in dem südostasiatischen Königreich auf.

Das Berufungsgericht wies das Gesuch von Noorashikin Lim Abdullah, einer Angehörigen der chinesischen Bevölkerungsgruppe, aus technischen Gründen zurück, da sie unter ihrem chinesischen Namen vor Gericht gegangen war, so ihr Anwalt Edmond Bon. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Klägerin nicht mehr unter ihrem chinesischen Namen, Lim Yoke Khoon, registriert war, nachdem sie im Jahr 1994 zum Islam konvertiert war.

Bürokratischer Hürdenlauf

Die 35-Jährige hatte 1994 einen muslimischen Mann geheiratet und war diesem zuliebe zum Islam konvertiert. Sie bekam einen neuen Pass und einen neuen Namen. Die Ehe ging nach drei Jahren in Brüche. 2003 stellte sie beim Meldeamt den Antrag, die Namens- und Religionsänderung rückgängig zu machen. Dort wurde sie an ein Sharia-Gericht verwiesen. Dieses entschied 2006 jedoch, dass es dafür nicht zuständig sei.

Malaysia hat ein zweigliedriges Gerichtssystem: bei MuslimInnen wird die Sharia angewandt, Nicht-MuslimInnen kommen vor ein Zivilgericht. Seit einiger Zeit kommt es zu kontroversiellen Gerichtsurteilen, was Fragen des Religionswechsels betrifft. Die Minderheiten des Landes, BuddhistInnen, ChristInnen und Hindus, aber auch die großen ethnischen Gruppen wie ChinesInnen und InderInnen, die mehr als 30 Prozent der Bevölkerung ausmachen, beschweren sich, dass es praktisch nicht möglich ist, aus dem Islam auszutreten. Über 60 Prozent der Bevölkerung gehören dem Islam an, der auch Staatsreligion ist.

1957 war der Malaiische Bund als Wahlmonarchie unabhängig geworden, der bis dahin britisches Protektorat gewesen war. Den Bund bilden muslimische Staaten, die Sultanate Kelantan, Kedah, Pahang, Johore, Perak, Selangor und Terengganu und die Fürstentümer Perlis und Negri Sembilan, deren Herrscher einander alle fünf Jahre als "Yang di-Pertuan Agong" in der Königswürde ablösen. Im Jahr 1963 schloss sich der Malaiische Bund mit Singapur und den Territorien Sarawak und Sabah (Nordborneo) zur "Föderation Malaysia" zusammen, aus welcher der Stadtstaat Singapur zwei Jahre später wegen politischer und wirtschaftlicher Differenzen wieder austrat. (APA/AP)