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"Sturm 34"-Miglied Tom W. im Gerichtssaal

Foto: Getty Images/Sean gallup

Dresden - Im Prozess um mehrere Überfälle der verbotenen sächsischen Neonazi-Gruppe "Sturm 34" hat das Dresdner Landgericht am Mittwoch zwei Brüder zu mehrjähriger Jugendhaft verurteilt. Der 20-jährige Anführer der Übergriffe bekam eine Jugendhaftstrafe von dreieinhalb Jahren, sein drei Jahre älterer Bruder von drei Jahren. Ein weiterer Angeklagter der Gruppe aus Mittweida wurde zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Zwei andere wurden freigesprochen.

Die Staatsschutzkammer legte den Verurteilten mehrfache gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last. Den Hauptanklagepunkt, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, sahen die Richter dagegen nicht bewiesen.

Der Prozess hatte vor knapp vier Monaten begonnen. Gegen die Urteile kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Die Bewährungsfrist für den 19-jährigen Verurteilten wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Freigesprochen wurden ein 41-Jähriger, der als Informant des Staatsschutzes arbeitete, und ein 21-Jähriger.

Der jüngere Mann des Brüderpaares wurde von Richter Martin Schultze-Griebler als Anführer der "Sturm 34"-Gruppe bei mehreren Überfällen 2006 benannt. Besonders bei einem Übergriff an einer Tankstelle im Erzgebirgsort Stollberg habe sich die Brutalität der Täter gezeigt. "Dass da kein Toter zurückblieb, war nicht das Verdienst der Angeklagten", sagte Schultze-Griebler in seiner etwa eineinhalbstündigen Urteilsbegründung. Weitere Überfälle in Mittweida und bei einem Dorffest im benachbarten Rochlitz zeigten ein ähnliches Vorgehen einer größeren Gruppe gegen wehrlose Menschen.

Die Anklage hatte am Montag für zwei der fünf Angeklagten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren sowie zwei Jahren und zwei Monaten gefordert. Staatsanwältin Beatrice Baumann sah auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung als erwiesen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Bezugnahme der "Sturm 34"-Mitglieder auf nationalsozialistische Ideen zeige einen tiefen Rassismus, sagte Schultze-Griebler. "Es ist die passende Ideologie für Leute, die sich gern prügeln." Es habe aber keinen für alle Mitglieder "verbindlichen Gruppenwillen" gegeben.

Die Gruppe nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen, widerspreche auch nicht dem Verbot von "Sturm 34" durch Sachsens Innenministerium 2007, fügte Schultze-Griebler an. Das Ministerium sah sich in einer Mitteilung in seiner Rechtsauffassung ebenfalls bestätigt. (APA/dpa)