Wien - Mit einem Erlass hat das Finanzministerium nun Licht ins Dunkel der Bonusmeilen gebracht, die Arbeitnehmer im Rahmen von Dienstreisen angesammelt haben. Diese versüßen ja häufig den Urlaub, indem die Anreise mit diesen Flugmeilen gratis getätigt wird.

Diese beruflich angesammelten Flugmeilen waren schon bisher ein "geldwerter Vorteil", wie das Gratis-Fliegen im Finanzerjargon genannt wird. Schließlich zahlt der Arbeitgeber das Ticket für eine Dienstreise; versteuert wurde jedoch nicht: "Die Finanz war sich bisher nicht klar darüber, welchen Wert man bei den Bonusmeilen ansetzen soll", erklärt Astrid Schwödt von der Kanzlei Hübner & Hübner. Die Konsumation von "Gratismeilen" wurde deshalb bisher von der Finanz in der Regel nicht steuerlich verfolgt.

Klarheit durch Erlass

Der Erlass schafft jetzt Klarheit: Ab nun werden 1,5 Prozent der Ticketkosten dem Arbeitnehmer über die Lohnverrechnung angelastet; der Arbeitgeber haftet für eine ordnungsgemäße (Lohn-)Abrechnung. Also: Belaufen sich die Flugkosten eines Arbeitnehmers auf 10.000 Euro im Jahr, wird der Sachbezug mit 150 Euro angesetzt.

"Wir hätten uns ähnlich wie bei Trinkgeldern Lohnsteuerfreiheit gewünscht, doch jetzt herrscht wenigstens Klarheit", erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. Angenommen wird, dass die Finanz den Konnex zu den Trinkgeldern deshalb nicht herstellen wollte, weil Trinkgelder von eher weniger verdienendem Gastronomie-Personal und Gratis-Flugmeilen zumeist von hoch dotierten Managern lukriert werden.

Upgrading für Dienstflüge

Kein zu versteuernder Sachbezug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer "seine" Bonusmeilen aus Dienstflügen für ein Upgrading eben dieser dienstlichen Flüge verwendet. Auch muss nicht versteuert werden, wenn der Arbeitnehmer erklärt, dass er das Flugmeilen-Programm nicht in Anspruch nehmen will.

Einige Konzerne in Österreich sind schon bisher dazu übergegangen, die vom Arbeitnehmer angesammelten Bonusmeilen zurückzuverlangen - um diese selbst zu sammeln und für weitere Dienstreisen zu verwenden. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8.8.2008)