Brüssel  - Flugreisende bekommen Klarheit: Die EU-Kommission hat erstmals eine komplette Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck vorgelegt. Die Aufzählung reicht von Feuerwaffen aller Art über Schlittschuhe, Golfschläger und Granaten bis zu Feuerlöschern. Auch das umstrittene Verbot von Flüssigkeiten an Bord gehört dazu. Auslöser war ein Rechtsstreit, der vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich begonnen hatte.

Hintergrund des Kommissionsbeschlusses vom Freitag ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die obersten EU-Richter müssen darüber entscheiden, ob die gesamte EU-Verordnung zum Handgepäck ungültig ist, weil Fluggäste bisher keine vollständigen und offiziellen Informationen über verbotene Gegenstände hatten.

Noch im April hatte die Brüsseler Behörde erklärt, der entscheidende Anhang der umstrittenen Verordnung solle weiterhin geheimbleiben. Da hatte Generalanwältin Eleanor Sharpston die EuGH-Richter gerade aufgefordert, das ganze Regelwerk wegen der Informationslücke für inexistent oder zumindest für ungültig zu erklären. Das Verfahren läuft noch.

Klage vor UVS Niederösterreich als Auslöser

Ausgelöst hatte den Rechtsstreit ein Fluggast, der im September 2005 am Flughafen Wien mit Tennisschlägern im Gepäck ins Flugzeug steigen wollte. Sicherheitsleute waren der Ansicht, diese Sportgeräte seien an Bord verboten. Sie forderten den Mann zum Verlassen der Maschine auf. Der Betroffene erhob Klage vor dem UVS Niederösterreich.

Der am Freitag veröffentliche Verordnungsanhang zählt als verbotene Gegenstände zwar Sportgeräte wie Ski- und Wanderstöcke, Säbel und Degen, Baseball- und Cricketschläger, Billardstöcke und Angelruten, Pfeile und verschiedene Kampfsportausrüstung auf. Tennisschläger werden in der Liste jedoch nicht erwähnt.

EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani verteidigte noch am Freitag den fünf Jahre alten Beschluss, die Vorschriften nicht zu veröffentlichen. Das sei "aus Sicherheitsgründen" geschehen. Ein Sprecher Tajanis bestritt, dass die Kommission mit dem Beschluss zur Veröffentlichung einem drohenden EuGH-Urteil vorgreifen wolle. Häufig folgt der EuGH in seinen Urteilen den Gutachten der Generalanwälte. (APA)