Klagenfurt/Linz - Die "Pilz-Vignette" lässt die Emotionen weit über Kärnten hinaus hochgehen. So schreibt eine bayrische Zeitung bereits vom "Klassenkampf in Kärntens Wäldern". Bekanntlich heben fünf Waldbesitzer in Kärnten eine Schwammerlgebühr von 45 Euro pro Jahr in ihren Wäldern ein. Das soll, so befürchten die Naturfreunde, bald auch österreichweit eingeführt werden.

Über die Schwammerlgebühr empört zeigt sich auch das Kuratorium Wald. Demnach sei im Forstgesetz das freie Betreten des Waldes gewährleistet, inklusive dem Recht auf Sammeln von maximal zwei Kilo Pilzen pro Besucher. Damit sei nach dem Forstgesetz eine Lizenzgebühr rechtswidrig. Der zuständige Bezirkshauptmann als Forstbehörde erster Instanz müsse einschreiten und den "Schwammerl-Unfug der Großgrundbesitzer unverzüglich beenden", fordert der Sprecher des Kuratorium Wald, Hermann Dummer.

Aus dem Umweltministerium heißt es dazu, die Schwammerlgebühr sei gesetzeskonform. Die österreichischen Naturfreude fordern jetzt deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung.

Mittlerweile hat der "Schwammerlkrieg" auch die Kärntner Landespolitik erreicht. SPÖ-Chef Reinhart Rohr verlangt ein Ende des "Schwammerl-Kopfgeldes". Es dürfe nicht sein, dass die Schwammerl-Liebhaber, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, "aus reiner Profitgier einiger weniger bestraft werden sollen".

Tageskarte für Beerensammler

Johannes Wohlmacher, Forstmeister des Stifts Schlägl im Mühlviertel, kann die privaten Waldbesitzer in Kärnten verstehen. "Nicht alles ist öffentlich und für die Öffentlichkeit unbegrenzt nutzbar", sagt er. Das Stift der Prämonstratenser besitzt 6500 Hektar des oberösterreichischen Böhmerwaldes. Das Stift hatte für Heidelbeersammler vor Jahren eine Tagesgebühr von fünf Euro eingeführt. Dabei habe es sich um eine "allgemeine Fahrerlaubnis" für die Forststraßen gehandelt, erklärt Wohlmacher. Allerdings mussten nur Beerensammler diese Benützungsgebühr zahlen.

Grund für das Einführen der Tages-Vignette sei gewesen, "den Autoverkehr aus dem Wald zu bekommen" (Wohlmacher). Denn zur Heidelbeer-Saison habe dieser deutlich zugenommen. Die Einnahmen seien für die Instandhaltung der Forststraßen verwendet worden, argumentiert der Forstmeister weiter. Wer zu Fuß im Stiftswald unterwegs war, habe die fünf Euro nämlich nicht bezahlen müssen.

Seit zwei Jahren gibt es die Gebühr nicht mehr. Wegen des vielen Bruchholzes, das aus dem Wald abtransportiert werden müsse, dürfen Privatautos nicht mehr in den Wald fahren. Dass nach den Arbeiten die Gebühr wieder eingehoben wird, hält der Forstmeister für "eher unwahrscheinlich". (Elisabeth Steiner, Kerstin Scheller/DER STANDARD, Printausgabe, 9./10.8.2008)