Wien - Was der Standard bereits am vorigen Wochenende berichtet hatte, wurde am Donnerstag nach einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der ÖBB Holding offiziell bestätigt: Die Bahn hat die Deutsche Bank im Zusammenhang mit ihren Spekulationsgeschäften geklagt. Wie berichtet, geht es um die Collaterized Debt Obligations (CDO) im ursprünglichen Wert von rund 613 Mio. Euro, die im April um 232 Mio. Euro wertberichtigt werden mussten.

Die ÖBB, von Anwalt Ewald Weninger vertreten, hat am 17. Juli beim Handelsgericht Wien Klage gegen die Deutsche Bank eingereicht. Diese war in die Swap-Geschäfte als Berater involviert, die ÖBB stützt ihre Feststellungsklage auf die Beraterhaftung und argumentiert mit "Irrtum bzw. Irreführung". Das Gericht wird nun klären müssen, ob die Deutsche Bank rechtswidrig gehandelt hat.

Nicht ausreichend informiert

Zum einen behaupten die Kläger, von den Bankern nicht ausreichend über das Risiko der Papiere aufgeklärt worden zu sein - in ihrer rechtlichen Beurteilung gehen sie aber noch weiter. Sie machen geltend, dass der Swap-Vertrag nach geltenden österreichischen Gesetzen nicht rechtskonform und damit nichtig sei. Deutsche Bank und ÖBB haben in ihrem umfangreichen Vertragswerk die Geltung österreichischen Rechts vereinbart. Die ÖBB behaupten nun aber, es handle sich um eine "nach österreichischem Recht nichtige Vertragsgestaltung".

Käme das Gericht in seinem Feststellungsurteil zu diesem Schluss, so könnte die ÖBB anschließend die Rückabwicklung des gesamten (sozusagen gar nicht vorhandenen) Geschäfts verlangen oder eben Schadenersatz geltend machen. Sehr oft enden öffentlichkeitswirksame Verfahren wie dieses in einem Vergleich.

Deutsche Bank weist Vorwürfe zurück

Die Deutsche Bank Frankfurt weist die Vorwürfe zurück; der Vorwurf, nicht ausreichend vor den Risiken gewarnt zu haben, gehe ins Leere: "Die Struktur der Portfolio-CDO und deren Risiken wurden seinerzeit sehr eingehend mit der ÖBB erörtert", teilte man in einer Stellungnahme an die APA mit.

Dass die ÖBB "als großes Unternehmen nicht wusste, was es unterschreibt", sehe man als wenig glaubhaft an, "die Initiative zum Abschluss des Geschäfts kam zudem von der ÖBB und nicht von der Bank". Und: Die Bank gehe davon aus, "dass die Transaktion rechtswirksam abgeschlossen wurde". (APA, gra, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 16./17.8.2008)