Aus einem Urteil aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH geht hervor, dass Bürger Feinstaub-Aktionspläne einklagen können, berichtet das Ö1- Morgenjournal. Ein Deutscher Staatsbürger hat wegen der krebserregenden hohen Feinstaubbelastung vor allem durch Dieselautos geklagt und einen Aktionsplan für seine Wohngegend gefordert.

Nach diesem Urteil hat jeder Europäer das Recht, Aktionspläne gegen zu hohe Feinstaubbelastung vor Gericht zu erzwingen. Österreich habe damit Handlungsbedarf, erklärten mehrere Umwelt-Juristen. Nach diesem Feinstaub-Urteil fordern österreichische Umweltjuristen eine Gesetzesänderung in Österreich.

Das müsse auch für Österreich gelten, erklärte Umweltjuristin Erika Wagner von der Uni-Linz, im Ö1- Morgenjournal. Der Handlungsbedarf in Österreich sei sogar noch dringender als in Deutschland. Denn im Unterschied zu Österreich, gebe es in Deutschland bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten innerstaatlich Rechte nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz. Auch andere Umweltjuristen halten eine Änderung des österreichischen Immissionsschutzgesetzes-Luft für dringlich.

Aktionsplan muss Werte deutlich senken

Für die österreichischen Juristen soll ein Recht für Bürger geschaffen werden, mit dem sie einen Aktionsplan durchsetzen können, mit dem eine deutliche Senkung der Feinstaub-Grenzwerte erreicht werden kann. Etwa Tempolimits oder Reduktion des Autoverkehrs oder entsprechende Maßnahmen für die Industrie. Alibi-Maßnahmen sollen durch Messwerte ausgeschlossen werden. Bürger sollten auch eine Beschwerde beim unabhängigen Verwaltungssenat einbringen können, wenn ihnen ein Aktionsplan nicht ausreichend erscheint.

Umweltministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Im Umweltministerium sieht man den Bedarf dieses Bürgerrechts nicht, wie das Ö1-Morgenjournal berichtet. Im österreichischen Recht sei die Ausarbeitung von Feinstaub-Aktionsplänen vorgeschrieben, in Deutschland nicht.  Ich kann aber nur etwas einklagen, was nicht umgesetzt wurde", erklärte Günter Liebel, Sektionschef im Umweltministerium dazu. Eine Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft sei derzeit absolut nicht nötig. Verbesserungen sollte eine neue EU-Feinstaub-Richtlinie bringen.(red)