Eine angehende Studentin hat nach dem Reihungstest für die Zulassung zum Studium an der Medizinischen Universität Graz eine Aufsichtsbeschwerde beim Ministerium eingelegt. Sie hatte vor dem Test vergessen, ihren Staatsbürgerschaftsnachweis mitzuschicken und durfte deshalb am 4. Juli nicht zur Prüfung antreten. Die Med-Uni bestätigte die Beschwerde, erklärte aber, dass jene, die den Test absolvierten und laut Reihung mit dem Studium beginnen dürfen, keinesfalls davon betroffen seien.

"Gewissenhaftigkeit ist Voraussetzung"

Die Universität reagierte auf einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe) mit dem Verweis auf die Verordnung zum Auswahlverfahren: Diese sei eindeutig und seit Monaten auf der Website der Uni abzurufen. Wer sich nicht mit vollständigen Unterlagen bewerbe, werde ausgeschlossen. Exakt 1.122 andere hätten die Bewerbung korrekt abgegeben, so die Universität.

"Gewissenhaftigkeit, Verlässlichkeit und genaue Vorbereitung sind wesentliche Voraussetzungen für die ärztliche Tätigkeit", weshalb man im Falle von unzureichenden Bewerbungen "konsequent" und den anderen Bewerbern gegenüber fair vorgegangen sei. In der Verordnung zum Auswahlverfahren sei nun einmal klar festgeschrieben: "Werden die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht übermittelt, führt dies zum Ausschluss vom Auswahlverfahren."

Die Uni habe ihre Stellungnahme nach der beim Ministerium eingegangenen Aufsichtsbeschwerde bereits nach Wien geleitet. Dort werde nun entschieden, wer Recht bekomme. Für jene 361 gereihten Bewerber, die einen Studienplatz zugesprochen bekommen haben, ändere sich nichts. Sie müssen bis zum 29. August bekanntgeben, ob sie den Platz annehmen, und sich anschließend inskribieren, so Sprecherin Birgit Jauk. (APA)