Graz - Die Geschwindigkeitsmessung von Temposündern durch private Firmen auch auf steirischen Straßen ist wieder ausgesetzt.Ein abgestrafter Lenker aus Graz hat bei der Datenschutzkommission Beschwerde eingelegt. Ein Bescheid der Kommission vom 11. Juli verbietet nun die Tempomessung durch "Privatsheriffs".

Messungen waren rechtswidrig

Seit der Einführung der Geschwindigkeitskontrollen in Graz 2005 hatte es mehrmals wegen rechtlicher Querelen zwischenzeitlich keine Messungen von privaten Firmen gegeben.Von der zuständigen Fachabteilung des Landes Steiermark hieß es am Donnerstag, dass die von den Bezirkshauptmannschaften eingeforderten Strafen trotzdem bezahlt werden müssen. Der Grund dafür sei, dass die Bezirkshauptmannschaften die Daten zurecht besitzen. Lediglich die Messung sei rechtswidrig gewesen. Wie viele Gemeinden Messungen von "Privatsheriffs" durchführen ließen, könne nur schwer gesagt werden, da es laut Land Steiermark keine Meldepflicht dafür gebe.

Steirische Medien hatten zuletzt berichtet, dass die Datenschutzkommission die Tempomessung von privaten Firmen unterbinde, da es ein Eingriff in die Rechte der Autofahrer sei. Der Lenker werde zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort digital fotografiert. Doch der Betroffene habe das Recht auf Geheimhaltung solcher personenbezogener Daten, weshalb die Messung von Privaten datenschutzwidrig ist. (APA)