Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun erstmals Berufungen gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes aufschiebende Wirkung zuerkannt. Insgesamt sind mittlerweile, sieben Wochen nachdem der Asylgerichtshof seine Arbeit aufnahm, 43 Anträge und Beschwerden eingelangt, darunter auch einige Anträge auf Verfahrenshilfe, berichtete VfGH-Sprecher Christian Neuwirth der APA.

Einige schon abgelehnt

Eine der insgesamt drei Beschwerden, denen aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde, betraf einen iranischen Staatsbürger, der nach Griechenland ausgewiesen werden sollte. Diese Entscheidung des Asylgerichtshofes gilt nun bis zur endgültigen Entscheidung des VfGH vorläufig nicht. Aber nicht allen Anträgen auf aufschiebende Wirkung wird stattgegeben, einige wurden auch schon abgelehnt.

Der VfGH fürchtet durch das neue Asylverfahren eine deutliche Mehrbelastung. Bei bisher rund 2.700 Fällen jährlich erwartet der VfGH bis zu 2.000 Berufungen pro Jahr - weil mit der Einrichtung des Asylgerichtshofes Asylwerbern die Möglichkeit genommen wurde, Berufung beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen, und sich jetzt vom Asylgerichtshof Abgewiesene direkt an den VfGH wenden können. Die Regierung hat zwar eine Aufstockung um elf Stellen zugesagt; sie wurde wegen der Neuwahlen aber auf die lange Bank geschoben. Im VfGH plant man eine zusätzliche Session im Herbst - und warnt vor einer Verlängerung der Verfahren. Derzeit beträgt die durchschnittliche Erledigungszeit neun Monate. (APA)