Karlsruhe - Die ehemaligen RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschieden. Ein Karlsruher Ermittlungsrichter hatte die Beugehaft verhängt. Die ehemaligen Mitglieder der linksextremistischen RAF (Rote Armee Fraktion) sollten damit zu Aussagen gebracht werden, wer den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter im April 1977 ermordet hatte.

Aussageverweigerung

Der 3. Strafsenat des BGH gab einer Beschwerde der drei Betroffenen nun statt und hob die Entscheidung des BGH-Ermittlungsrichters rechtskräftig auf. Zur Begründung hieß es, den Ex-Terroristen stehe ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht zu. Denn im Falle ihrer Zeugenaussage könnten sich die drei früheren RAF-Mitglieder möglicherweise für Straftaten belasten, für die sie bisher nicht verurteilt wurden.

Zwar sind Mohnhaupt, Klar und Folkerts bereits wegen des Buback-Attentats zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, dass sie bei der sogenannten "Offensive 77" an anderen RAF-Verbrechen in jener Zeit beteiligt gewesen seien, argumentierte das Gericht. (APA/dpa/AP/Reuters)

Hintergrund sind neuerliche Ermittlungen der Bundesanwaltschaft seit April 2007 gegen das frühere RAF-Mitglied Stefan Wisniewski, der als möglicher Schütze bei der Ermordung von Buback und seinen beiden Begleitern genannt worden war. Es waren Zweifel aufgekommen, ob mit Mohnhaupt, Klar und Folkerts die drei richtigen Täter in dem Fall ermittelt wurden.

Folkerts kam 1995 frei. Mohnhaupt wurde vergangenen März nach 24 Jahren aus der Haft entlassen. Klar sitzt seit November 1982 im Gefängnis. Seine Mindesthaftzeit endet im Jänner 2009. Hätte der BGH die Beugehaft angeordnet, hätte sich seine Haft um bis zu sechs Monate verlängert.