Bild nicht mehr verfügbar.

Thomas Hampson könnte ein weiterer Gang ins Gericht bevorstehen.

Foto: APA/Leodolter

Graz - Nach der - noch nicht rechtskräftigen - Verurteilung Andrea Herbersteins zu 15 Monate Haft, davon fünf unbedingt, könnte der Justizfall nun auch für ihren Lebensgefährten Thomas Hampson brisant werden. Gegen den Kammersänger wurde ja ebenfalls ermittelt. Die Erhebungen ruhten aber die letzten Monate, da die Justiz auf das Urteil im Herberstein-Prozess wartete.

Ein wesentliches Detail des Urteils gegen Herberstein betraf jene umgeschriebenen Rechnungen, die dem Land Steiermark für Förderansuchen vorgelegt wurden und die auch den Sänger ins Spiel brachten. So wurde etwa eine Stahltreppe, die für Hampsons Wiener Wohnung gebaut wurde, auf Arbeiten auf dem Schloss Herberstein umgeschrieben.

Bericht an Oberstaatsanwalt

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Manfred Kammerer, bestätigte im Gespräch mit dem Standard, dass nun "weitere Ermittlungen gegen Hampson" im Gange seien. Man werde noch einige Wochen benötigen und anschließend einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft weiterleiten. Bei Hampson spiele nicht nur die manipulierte Rechnung eine Rolle, sondern auch dessen Funktion als Beiratsmitglied im Herberstein-Unternehmen. Kammerer: "Das werden wir uns genau anschauen müssen."

Im Mittelpunkt der Erhebungen dürften aber andere, mit dem Herberstein-Prozess nur marginal im Zusammenhang befindliche Vorwürfe der Justiz stehen. Die Staatsanwaltschaft hatte Hampson im Zuge der Herberstein-Ermittlungen ein Steuervergehen vorgeworfen. Es geht um seine Steuerpflicht, der er - wie die Justiz glaubt - in Österreich nachkommen hätte müssen. Gerichtsgutachter Fritz Kleiner sprach sogar von mehreren hunderttausend Euro, die Hampson hätte zahlen müssen. Der Sänger wird dazu nochmals von der Staatsanwaltschaft befragt werden.

Im Ausland tätig

Hampson rechtfertigte sich bisher, dass er hauptsächlich im Ausland arbeite, erst 2005 zugezogen sei beziehungsweise dass er in Österreich überhaupt keinen Wohnsitz habe. Sein Einkommen versteuerte er in den USA. Vor Jahren erhielt er eine Zuzugsbegünstigung, wie dies bei Künstlern und Sportlern durchaus üblich ist. Diese besagt, dass für ein paar Jahre die Einkünfte vorteilhafter besteuert werden; so sollen "Promis" ins Land geholt werden. Gutachter Fritz Kleiner: "Ich frage mich, warum er eine Zuzugsbegünstigung braucht, wenn er ohnehin keinen Wohnsitz in Österreich hatte."

Hampsons Salzburger Anwalt, Karl Ludwig Vavrovsky, betrachtet die Vorwürfe gegen Hampson als gegenstandslos. Die Causa Zuzugsbegünstigung habe mit der Staatsanwaltschaft Graz "nichts zu tun", das sei ausschließlich Sache der Finanzbehörden. "Die Staatsanwaltschaft Graz arrogiert sich eine Zuständigkeit, die sie meiner Meinung nach nicht hat", sagt er. Vavrovsky fährt schwere Geschütze gegen Gutachter Kleiner auf, der Hauptgutachter im Bawag-Prozess war: "Das Ganze hat der Herr Kleiner erfunden. "Kammersänger Hampson" habe jedenfalls "die Schnauze voll von Österreich". (Walter Müller/DER STANDARD-Printausgabe, 16.8.2008)