Silver-Server-Chef Oskar Obereder

Foto: Silver Server

Der alternative Telekom- und Internet-Provider Silver Server hat beim Verwaltungsgerichtshof gegen einen von der Regulierungsbehörde eingebrachten Bescheid Beschwerde eingelegt. Für die Telekom Austria entfällt die Pflicht, kleineren Mitbewerbern in städtischen Bereichen ihr Netz zur Mietnutzung anzubieten. Silver Server kritisiert, dass den alternativen Providern Stellungnahmen und Einsprüche erschwert worden seien.

Formale Erschwernisse

Die Fristen zu Einspruchnahmen seien unausreichend gewesen, so der Provider. Zudem entspreche der endgültige Bescheid trotz mehrerer Stellungnahmen im Wesentlichen dem ursprünglichen Entwurf. Silver-Server-Geschäftsführer Oskar Obereder befürchtet, dass kleine Anbieter nun aus dem Markt gedrängt werden könnten. Laut der Aussendung der Telekom Control Kommission sei dasVerfahren mit zeitweise über 500 Verfahrensparteien, darunter vor allem Mitbewerber, geführt worden.

"Presseerklärung nicht genug"

In dem Bescheid werde zwar davon ausgegangen, dass die TA ihr Wholesale-Angebot für Internet Service Provider aufrecht erhalte, sie sei dazu aber nicht verpflichtet. "Wo ein Millioneninvest und zahlreiche Arbeitsplätze am Spiel stehen, ist mir eine Presseaussendung des Regulators sowie eine anschließende unverbindliche Erklärung der Telekom Austria verständlicherweise zu wenig", so Obereder.

In der Aussendung heißt es konkret: "Die TKK geht davon aus, dass Telekom Austria das bestehende Vorleistungsangebot zum Zugang zu ihrer Infrastruktur in den Ballungsräumen nicht vom Markt nehmen wird. Telekom Austria würde durch eine solche Maßnahme ihre Umsätze auf der Wholesale-Ebene verlieren, ohne sicher sein zu können, diese Verluste durch entsprechend steigende Endkundenzahlen zumindest kompensieren zu können. Außerdem hat Telekom Austria öffentlich erklärt, bestehende Wholesale-Verträge nicht zu kündigen sowie für Neubestellungen die bestehenden Angebote für ein halbes Jahr unverändert aufrecht zu erhalten."

Weiterhin Regulierung am Land

Die Deregulierung gilt nicht für ländliche Bereiche, wo die bestehenden Verpflichtungen bestehen bleiben. In den Ballungsräumen, wo der Ex-Monopolist durch mindestens zwei Mitbewerber funktionierendem Wettbewerb ausgesetzt ist, wurde nur mehr die Verpflichtung zur getrennten Buchführung auferlegt.

Neben Silver Server wollen auch andere Anbieter Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof einlegen (der WebStandard berichtete). (br/ APA)