Wien - Gemeinden, die Tempokontrollen von privaten Firmen durchführen lassen, handeln wider das Gesetz - sagt die Datenschutzkommission (DSK). "Überwachung im öffentlichen Raum ist nur dann gestattet, wenn es eine gesetzliche Ermächtigung dazu gibt", sagt Waltraut Kotschy von der DSK. Mit der Problematik muss sich nun der Gesetzgeber beschäftigen. Ein entsprechender Entwurf aus dem Verkehrsministerium soll bis Mitte nächster Woche vorliegen, hieß es im Ministerbüro.

Nur Behörde darf anzeigen

Grundsätzlich dürfe "jeder jeden anzeigen", aber "nicht überwachen", sagte Kotschy. Das Recht, als Privater andere anzuzeigen, beziehe sich auf Situationen, in denen man Zeuge einer strafbaren Handlungen werde. Überwachung hingegen stehe nur bestimmten Behörden zu, erklärte Kotschy.

Die Behörde selbst sei berechtigt, Daten zu verarbeiten und dürfe auch eine Bestrafung aussprechen, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Daher müsse man als Autofahrer, wenn man ins Radar einer privaten Überwachungsfirma geraten ist, die Strafe auch bezahlen. Zudem sieht die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs vor, dass selbst wenn die Daten auf rechtswidrige Art ermittelt wurden - so wie es bei Geschwindigkeitsmessungen der Gemeinden der Fall ist - die Behörde die Anzeige entgegen nehmen und behandeln muss.

Anfang Juli 2008 wurde den Gemeinden nun von der Datenschutzkommission untersagt, private Tempokontrollen durchführen zu lassen. Wird die rechtswidrige Datenverwendung weitergeführt, obwohl das von der Datenschutzkommission bereits verboten worden ist, setzen die Gemeinden hiermit jetzt eine strafbare Handlung.

Zwar seien die Gemeinden damit nicht mehr berechtigt, die Daten zu erfassen. Der Exekutive jedoch käme es sehr teuer, hinter jedem Gebüsch einen Polizisten hinzustellen, heißt es von Seiten der Volksanwaltschaft. Zudem gehe hier um eines öffentlichen Interesse, nämlich ob die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten würden. "Nicht die Geschwindigkeitsmessung an sich ist das Problem, sondern der einzuhaltende Datenschutz."

Das Verkehrsministerium prüft nun, ob es eine Kompetenzübertragung geben soll.Dann hätten die Gemeinden gar die Verpflichtung, Kontrollen durchzuführen. (APA, DER STANDARD - Printausgabe, 22. August 2008)