Der Rechtsstreit zwischen StudiVZ und BörseVZ (nun unter B-VZ erreichbar) um die rechtmäßige Verwendung und die Markenrechte am Kürzel "VZ" geht in Deutschland in die nächste Runde. Die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ hat laut einer Meldung von Heise nun eine einstweilige Verfügung gegen das Anlegerportal BörseVZ erwirkt.
Verfügung
BörseVZ darf nach der Entscheidung des Hamburger Landesgerichts nun die Marke "BörseVZ" nicht mehr im geschäftlichen Verkehr nutzen. Das Online-Angebot ist somit kurzfristig unter dem Namen B-VZ auf eine neue Domain umgezogen, vermeldet Heise.
Das Kürzel "VZ"
Der Streit um das Kürzel "VZ" hat in Deutschland mittlerweile schon eine gewisse Tradition. Unzählige Portale, die mehr oder weniger im Mitbewerb zu StudiVZ standen, haben das Kürzel wieder aus ihrem Namen genommen, nachdem es zu Klagen oder Abmahnungen gekommen war. StudiVZ zeigt sich hierbei wenig wählerisch und verklagt so ziemlich jeden Dienst der es "wagt" VZ in seinen Markennamen zu integrieren. VZ steht übrigens für Verzeichnis.
Hin und Her
Die Bösre-Community BörseVZ hatte auf eine Abmahnung von StudiVZ Ende Juli mit einer negativen Feststellungsklage geantwortet. Die einstweilige Verfügung, die am 7. August erlassen, aber erst jetzt zugestellt wurde, zieht StudiVZ sein Ass aus dem Ärmel und kommt dieser Abwehrmaßnahme nun zuvor. Laut Heise sind die Betreiber der Anleger-Community "einigermaßen zuversichtlich". Man habe mit der Verfügung, es werde jetzt Widerspruch eingelegt und wolle die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren klären lassen.(red)