Wien  - Die FPÖ bietet an, nach dem Ausschluss ihrer der beiden Abgeordneten Karlheinz Klement und Ewald Stadler - und der damit verbundenen Verkleinerung des FP-Klubs im Parlament von 21 auf 19 Abgeordnete, ihre Klubförderung aliquot zurückzubezahlen. Man werde Nationalratspräsidentin Barbara Prammer diese Bereitschaft bekunden, erklärte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky. Im Gegenzug forderte er, dass für alle Klubs bis zur Neukonstituierung nicht die gesamte Klubförderung für das ganze Quartal, sondern nur aliquot bis zur Neukonstituierung des Nationalrates erhalten sollen.

Förderung von Anzahl der Mandatare abhängig

Mit dem Ausschluss der beiden Abgeordneten vom Mittwoch ist die Klubstärke der FPÖ unter die Marke von 21 Mandataren fallen. Die Förderung ist laut Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger - neben einem Sockelbetrag von 1,73 Millionen Euro für alle Klubs - von der Zahl der Mandatare abhängig: Bei einer Klubstärke von 5 bis 10 Mandataren erhält man den Sockelbetrag plus rund 212.000 Euro (pro Jahr). Ab elf Abgeordneten beträgt die Förderung zusätzlich zum Sockelbetrag 636.000 Euro, bei einer Stärke von 21 bis 31 Abgeordneten liegt der Zuschuss zusätzlich zum Sockel bei 1,06 Mio. Euro.

Die FPÖ bietet nun an, den aliquoten Anteil der Klubförderung, um den sich diese durch die Verkleinerung des Kubs rechnerisch verringert, "ab dem heutigen Tag" (bis zur Neukonsitutierung des Natioanlrates) zurückzuzahlen. Laut Vilimsky handelt es sich dabei um rund 100.000 Euro. Sickinger nennt rund 70.000 Euro, sofern man als Zeitraum den Tag des Ausscheidens Stadlers und Klements und rund zwei Monate bis zur Neukonstituierung des Nationalrates annimmt. Vilimsky erklärte, man biete dies an, weil man die Sache nach "maximal sauberem Prinzip" abhandeln wolle. "Wir wollen nicht behandelt werden wie 21, wenn wir nur 19 sind".

Aliquotierung für alle Fraktionen

Die FPÖ knüpft an dieses Angebot eine Bedingung: Demnach soll es rund um eine Neuwahl eine generelle Aliquotierung der Klubförderung für alle Fraktionen geben. Damit will die FPÖ verhindern, dass vor einer Neu-Zusammensetzung des Nationalrates nicht die gesamte Förderung für ein Quartal ausbezahlt wird, und nach der Neukonstituierung dann die Klubstärken eventuell wieder anders sind. Die FPÖ nannte als Beispiel das BZÖ, dass vielleicht nach der Wahl nicht mehr im Nationalrat vertreten sein könnte und dennoch die Förderung für ein ganzes Quartal erhalten würde, so Vilimsky.

Parlamentsdirektion winkt ab

Die Parlamentsdirektion verwies darauf, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. "Jede relevante Veränderung der Klubstärke - wie zum Beispiel die Unterschreitung der Bemessungsgrundlage von je zehn Abgeordneten - wirkt sich erst im jeweils nachfolgenden Quartal finanziell aus", hieß es in einer Aussendung der Parlamentsdirektion vom Donnerstag.

Innerhalb der Quartale würden Veränderungen nicht berücksichtigt werden, "da es für Rückforderungen auf Grund einer während eines Quartals veränderten Klubstärke zu hoch bemessener Beiträge keine Rechtsgrundlage gibt", so die Parlamentsdirektion. Die Bestimmungen würden bedeuten, dass jeweils vor dem 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober die gebührenden Beträge von der Parlamentsdirektion an die parlamentarischen Klubs überwiesen werden.

Interpretationsspielraum

Interpretationsspielraum dürfte dennoch bestehen: Im Jahr 2006 wurden nämlich Fördermittel - ebenfalls an die FPÖ - aliquot ausbezahlt. Damals hatte sich die FPÖ an den Verfassungsgerichtshof gewandt, Streitpunkt waren die Förderungs-Tranchen für November und Dezember 2006, da sich der neue Nationalrat bereits zuvor (am 30. Oktober) konstituiert hatte (Das letzte Quartal beginnt am 1. Oktober). Nationalratspräsidentin Barbara Prammer  gab dann die Zahlung für die Monate November und Dezember in Auftrag, in Summe ging es um 405.000 Euro. (APA)