Wien - Skandal, Panne oder Posse? Justizministerin Maria Berger (SPÖ) will sich auf derartige Einschätzungsunterschiede gar nicht einlassen, sondern möglichst schnell herausfinden, wer dafür verantwortlich ist, dass ein 39-jähriger Asylwerber sieben Wochen lang schuldlos in U-Haft war. "Der Fall ist sehr bedauerlich", stellte Berger am Mittwoch verärgert fest. Mit disziplinären Konsequenzen ist zu rechnen. Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Werner Pleischl, schließt sogar strafrechtliche Folgen nicht aus.
Der zu Unrecht in U-Haft gewesenen Mann ist ein 39-jähriger Asylwerber aus Nordafrika, dem vorgeworfen wurde, im Sommer 2007 im Wiener Stadtpark mit Drogen gehandelt zu haben. Dafür wurde er am 8. Juli in U-Haft genommen. Seine Rechtfertigung, er habe zum inkriminierten Zeitpunkt gerade eine Haftstrafe abgesessen, verpufften und wurden, wie es scheint, nicht überprüft. Also nahm das Verfahren seinen Lauf. Erst am vergangenen Dienstag in der Hauptverhandlung klärte Richter Friedrich Zeilinger den Irrtum dann auf - und sprach den Beschuldigten frei. Am Mittwoch starteten die internen Schuldzuweisungen mit verteilten Rollen:
Polizei: Die Kriminalisten haben sich bei den Ermittlungen auf einen 16-jährigen Zeugen verlassen. Der Jugendliche habe glaubhaft angegeben, von dem Asylwerber Cannabis gekauft zu haben. Die Polizei hatte dem Zeugen aber nur ein Foto des Beschuldigten vorgelegt, zu einer persönlichen Gegenüberstellung ist es nie gekommen. In der Hauptverhandlung im Wiener Landesgericht sagte der junge Zeuge später: "Ich weiß nicht mehr, ob er es war, er sieht jedenfalls so aus wie er."
U-Richter: Der Beschuldigte habe zwar seine Unschuld beteuert, das Gefängnis-Alibi aber nicht erwähnt, beteuert der U-Richter und kritisiert die rechtliche Vertretung des Mannes: "Warum hat der Rechtsanwalt keinen Antrag auf Haftentlassung gestellt?"
Verteidigung: Der erst eine Woche nach der Verhaftung als Verfahrenshelfer eingeteilte Wirtschaftsanwalt übertrug, was legal und häufig vorkommt, die Angelegenheit einem strafrechtlich versierteren Kollegen. Dieser, Norbert Wess, sagte gegenüber der Austria Presse Agentur wiederum, dass sein Mandant rechtliche Schritte gegen die U-Haft mit den Worten "Bringt eh nix" abgelehnt habe. Da sich auch der zuständige Richter zu diesem Zeitpunkt auf Urlaub befunden habe, aber der Beginn der Hauptverhandlung bereits festgesetzt war, sei der Termin, an dem sich alles aufklären sollte, ohnehin schon absehbar gewesen. Außerdem sei sein Mandant obdachlos und wisse ohnehin nicht, wohin er draußen soll, so der Verteidiger.
Staatsanwaltschaft: Die Anklagebehörde als Herrin des gesamten Verfahrens machte von ihrem Recht, Sachverhalte selbstständig zu ermitteln, nicht Gebrauch.
Richard Soyer, der Sprecher der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen, schätzt den Fall auf Anfrage des Standard so ein: "Anscheinend ein konzertiertes Versagen aller Akteure."
Verteidiger Wess kündigte jedenfalls an, einen Antrag auf Haftentschädigung (siehe Wissen) zu stellen. Sein Mandant ist aber trotz Freispruchs schon wieder im Gefängnis, weil inzwischen eine viermonatige Bezirksgericht-Haftstrafe wegen Diebstahls "schlagend" wurde. Auch davon hatte man im Landesgericht bis gestern nichts gewusst. (Michael Simoner, Der Standard, Print-Ausgabe, 28.08.2008)