Was haben ein unterbelichteter Schwarzer und eine überbelichtete Blondine gemein? Beide gelten als Negativbeispiele - nämlich nach den Passbildkriterien des Innenministeriums, die in sämtlichen Passämtern Österreichs ausgehängen. In diesem Kriterienkatalog, der als Hilfestellung für das korrekte Passfoto gedacht ist, sind diverse Musterbeispiele verschiedener Kategorien angeführt: Format, Schärfe, Gesichtsausdruck, Hintergrund. Unter Punkt fünf, der Ausleuchtung, finden sich die Fotos einer blonden Frau und eines dunkelhäutigen Mannes, der einmal „zu dunkel" abgebildet ist, wie es in der Bildunterschrift heißt, und einmal richtig belichtet.

Rassismus oder falsch verstandene political correctness? „Das hat überhaupt nichts mit politischer Korrektheit, einer Quote oder irgendeinem politischem Hintergrund zu tun", sagt Paul Wilke, jener Fotograf der im Impressum des Kriterienkatalogs geführt wird. Der Katalog des Innenministeriums sei „okay und korrekt".

Fototechnische Gründe

Schließlich wurde der Fotomusterkatalog von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern des Innenministeriums, der Staatsdruckerei und Fotografen ausgetüftelt. Das betreffende Beispiel sei ein rein fototechnisches: „Bei Menschen mit dunkler Hautfarbe sauft bei falscher Belichtung oft die Kinnpartie ab. Das heißt, Kopf und Hals sind kaum mehr zu unterscheiden. Bei blonden Menschen hingegen verlieren die Haare bei Überbelichtung an Kontrast. Beides sind spezifische Probleme, die man anders nicht hätte darstellen können", sagt Wilke. Ist diese Form der Darstellung nicht unglücklich gewählt; schließlich sind diese Hintergründe mit keinem Wort erwähnt? Es könne schon stimmen, dass dadurch die Assoziation „Schwarzer ist gleich unterbelichtet" entstehe, sagt Wilke. In den drei Jahren, die der Katalog nun aushängt, seien ihm aber noch keine Beschwerden zu Ohren gekommen. „Wenn Sie eine bessere Idee haben: Ich bin für alles offen". (bock, derStandard.at, 28. August 2008)