Mohamed M. ist ein unsympathischer, offenbar islamistisch radikalisierter junger Mann österreichischer Staatsbürgerschaft mit ägyptischem Hintergrund. Er hat - nach einem Richterspruch vom März dieses Jahres - offenbar an der Produktion eines Drohvideos mitgewirkt, mit dem die Bundesregierung zum Abzug ihrer Polizisten aus Afghanistan gezwungen werden sollte.

Was Mohamed M., der auch diversen österreichischen Journalisten als geltungssüchtiger, ziemlich durchgedrehter Aktivist für die Sache des Islam aufgefallen ist, offenbar doch nicht ist: ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation.

Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat nämlich angeordnet, dass der Prozess gegen Mohamed M. und seine Frau wiederholt werden muss, weil in den Fragen an die Geschworenen nicht genau dargelegt worden sei, was Mohamed M. und seine Frau eigentlich genau gemacht haben sollen, um die Bedingungen einer terroristische Vereinigung und organisierten Kriminalität zu erfüllen.

Übersetzung: Das Gericht hat nicht belegen können, dass der Tatbestand der organisierten Kriminalität erfüllt ist. Es hat vor allem Mohameds Frau (die im Gerichtssaal auffiel und ihrer Sache schadete, weil sie ihren Komplettschleier nicht ablegen wollte und so an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte) nicht wirklich eine Mittäterschaft nachweisen können. Aber nur diese Mittäterschaft begründete den Vorwurf der terroristischen Vereinigung und der organisierten Kriminalität, zumal ein dritter Verdächtiger, den die Polizei geliefert hatte, binnen kürzester Zeit freigelassen werden musste.

Mohamed M. hat sicher das Drohvideo fabriziert. Aber er handelte mit größter Wahrscheinlichkeit allein, und der ganze Anklagepunkt von der "terroristischen Vereinigung" ruhte auf äußerst schwachen Füßen. Es machte sich nur etwas besser, gleich eine ganze Zelle von attentatsbereiten Terroristen zu insinuieren. Das soll jetzt korrigiert werden. Die Strafe für Mohamed M. (vier Jahre) müsste demnach herabgesetzt und seine Frau überhaupt freigesprochen werden. Der OGH ist offenbar der Meinung, dass eine Überreaktion der Justiz zu korrigieren ist.

Damit wären wir bei der famosen Bestimmung "organisierte Kriminalität" (oK) - und deren üppigen Gebrauch durch Polizei und Justiz. Derzeit sitzen unter dem Vorwurf der oK auch neun Tierschützer in U-Haft (seit Monaten). Die Staatsanwaltschaft will nicht recht herausrücken, was denn im konkreten Fall diesen Verdacht begründet. Der grüne Abgeordnete Peter Pilz behauptet, die Polizei und in der Folge die Justiz hätten eilfertig und willfährig auf Drängen einer Mode-Kette die Tierschützer in U-Haft genommen, ohne dass genügend Substrat für eine so schwerwiegende Maßnahme und für das Vorliegen von "organisierter Kriminalität" vorlag.

Die diversen Tierschutz-Gruppen sind oft ziemlich problematisch. Aber die Frage steht im Raum, ob die Behörden in Österreich nicht zu nonchalant mit dem Begriff "terroristische Vereinigung" oder "organisierte Kriminalität" umgehen. (Hans Rauscher, Der Standard Print-Ausgabe, 30./31.08.2008)