Gewaltfreie Games kommen bei der BuPP in eine Datenbank - z.B. Ubisofts Abenteuer auf dem Reiterhof

Foto: Ubisoft

In Österreich sind Computerspiele im Zuge des Jugendschutzgesetzes der einzelnen Bundesländer und damit nicht einheitlich geregelt. Die aktuellste Änderung diesbezüglich gibt es in Wien: Computer- und Konsolenspiele müssen hier einheitlich mit dem sogenannten PEGI-Kennzeichen (Pan European Game Information System) versehen sein. Bis Ende 2009 gilt in Wien alternativ auch noch die Kennzeichnung der deutschen USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle).

Echte Gefährdung schwer nachzuweisen

Eine klare Definierung findet man nur im Gesetz der heimischen Bundeshauptstadt. In den restlichen Ländern finden sich Computerspiele meist unter dem Punkt "Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen" geregelt. Demnach wird recht übereinstimmend festgelegt, dass Spiele, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden können, den Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Weil eine echte Gefährdung schwer nachzuweisen ist, liegt die Latte für ein Verbot sehr hoch.

Keine Negativlisten

Eltern können sich aber Hilfestellungen bei der BuPP (Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen) holen: Die Einrichtung zeichnet "gute" Spiele aus. Ein Pickerl findet man auf den Produkten nicht - "gute" Spiele sind aber in einer Datenbank auf der Website der BuPP aufgelistet. "Negativlisten geben wir keine heraus", erklärte Robert Lender von BuPP im APA-Gespräch. "Wir wollen nicht sagen, 'dieses und dieses Spiel wurde abgelehnt, weil...'. Das macht sie dann erst interessant."

Gewalt, Spielspaß und technische Spielbarkeit

Ein USK-Kleber würde nur aussagen, ab welchem Alter Kinder durch ein Videospiel nicht mehr gefährdet seien - demnach könnte ein hochkomplexes Videospiel bereits für Kinder ab vier Jahren in Ordnung sein. "Das sagt aber nichts über Spielbarkeit und Inhalt oder dergleichen aus", so Lender. Die BuPP überprüfe Spiele z. B. auf Gewalt und Spielspaß, technische Spielbarkeit. "Eltern sollten sich mit ihren Kindern auseinandersetzen, schauen, welche Spiele sie spielen und warum. Weil die Eltern nicht alle Spiele selbst überprüfen können, kann die BuPP Hinweise bieten."

Gewaltaspekt nicht im Vordergrund

Die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung wurde im November 2005 eröffnet. Generell sei die Anzahl an Gewaltspielen "nicht wirklich hoch". Der Gewaltaspekt stehe meist nicht im Vordergrund, sondern z. B. Teamfähigkeit oder strategisches Arbeiten, so Lender. Mittlerweile würden bereits Handelsketten von sich aus auf die BuPP zukommen und gelistete Spiele als spezielle Blickfänge z. B. in eigenen Boxen aufstellen. (APA)