Immer wieder versuchen Unternehmen, Farben als Marken für Dienstleistungen oder Waren zu Werbezwecken schützen zu lassen. Da es aber nur wenige für das Publikum unterscheidbare Farben gibt, bewirken solche Eintragungen eine rasche Erschöpfung dieser Farben für andere. Um diese "Monopolisierung" zu verhindern, nimmt die österreichische und europäische Rechtsprechung für Farbmarken ein starkes "Freihaltebedürfnis" des Geschäftsverkehrs an. Nur wenn ein großer Teil der angesprochenen Verkehrskreise in der Farbe einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erblickt, somit eine sehr hohe Verkehrsgeltung besteht, kann die Farbe als Zeichen geschützt werden.

Im Rahmen dieser Grenzen wurde bereits in einigen Fällen der Schutz einer Farbe bejaht, etwa das Blau-Weiß für Aral-Tankstellen und das für juristische Fachwerke bekannte Manz-Rot. Entscheidend dabei war, dass 85 Prozent aller Pkw-Besitzer in Österreich damals die Farben Blau-Weiß mit Aral und 90 Prozent der beteiligten Verkehrskreise die Farbe Rot mit dem Manz-Verlag assoziierten.

Vergebliche Schutzsuche

Nun hat der Oberste Gerichtshof der Farbe Rot eine Abfuhr erteilt (17 Ob 2/08f vom 11. 3. 2008). Der Profi-Bauwerkzeugmacher Hilti hat Marken für Koffer für Transport und Aufbewahrung von Bohrhämmern angemeldet - ein konturenloses Rot sowie die Kofferform in roter Farbe. Aufgrund dieser Marken sollte einem Fachhändler der Vertrieb eines roten Systemkoffers für Bohrhämmer eines Konkurrenten verboten werden.

Der OGH sprach jedoch diesen Marken die Schutzfähigkeit wegen geringer Kennzeichnungskraft ab und entschied, dass der Fachhändler kein Markenrecht verletze. Gerade die Farbe Rot - so der OGH - werde im geschäftlichen Verkehr ständig als dekoratives Element auch für Waren und Verpackung verwendet. Für Werkzeugkoffer komme der Farbe äußerst geringe Kennzeichnungskraft zu. Da auch nur wenig mehr als der Hälfte der Befragten im konkreten Fall die Farbe dem markeninhabenden Unternehmen zuordnen könnten, reiche auch die Kennzeichnungskraft infolge Verkehrsgeltung nicht aus. (Sabine Fehringer, DER STANDARD, Printausgabe, 3.9.2008)