Wien – Robert A. spricht schnell und abgehackt, gelegentlich verschluckt er halbe Sätze. "Bitte langsamer", fleht der Schriftführer im Wiener Landesgericht. "Geht nicht. Das gehört zu seinem Krankheitsbild", weiß Richterin Michaela Sanda. Und das wurde bereits umfassend untersucht.

Behandlung verweigert

Seit seinem zehnten Lebensjahr wurden Robert A. psychische Störungen attestiert – doch er verweigerte die Behandlung. Bis sein Zustand im August 2007 eskalierte. Der heute 20-jährige deutsche Staatsbürger lebte zu diesem Zeitpunkt im 15. Wiener Gemeindebezirk gemeinsam mit Josef S. in einer Wohngemeinschaft.

Eines Tages fehlten zwei seiner Porno-DVDs und Robert A. ging zum 49-jährigen Mitbewohner, um ihn zur Rede zu stellen. Die Filme fand er nicht, dafür aber zwei seiner Feuerzeuge und sein Headset. Als S. dann versuchte, ihn aus seinem Zimmer zu schieben, habe er ihm "eine Abreibung verpassen" wollen, "die er nimmer vergisst". Dann kam "ein Blackout" und der "Blutrausch". Robert A. schlug stundenlang auf den längst Wehrlosen ein. Als der schließlich sagte, er bekomme keine Luft mehr, "hab ich eine Zigarettenpause gemacht und von draußen gehört, dass er sich ang'spieben hat". A. ging wieder hinein, schlug weiter, stieg auf den Hals seines Kontrahenten. Als jener nur noch röchelte, legte er sich schlafen.

"Von den Farben her"

Als er wieder aufwachte, sei S. tot gewesen, ist Robert A. auch vor Gericht noch felsenfest überzeugt. "Da hab' ich mir gedacht, ich möchte sehen, wie schaut ein Mensch innen aus. Von den Farben her und ob die Organe so sind, wie ich's in der Schule gelernt hab." Die Gerichtsmedizin stellte allerdings fest, dass S. noch gelebt haben muss, als A. ihm mit einer Hantelstange den Schädel aufschlug. A. begutachtete das Innere des Opfers und lagerte Leichenteile auf einem Teller und vorm Fernseher – die Zähne wollte er "als Glücksbringer" aufheben.

Ob er von der Leiche auch aß, konnte laut Gutachten weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Laut dem gerichtspsychiatrischen Gutachten war Robert A. zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Außerdem wurde dringend eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfohlen. Aufgrund der "ungünstigen Prognose" seien laut Gerichtspsychiater Heinz Pfolz "analoge Verhaltensweisen zu befürchten". Daher entschieden die Geschworenen auch auf Einweisung – der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Gestörte Verhandlung

Zuvor stand die Verhandlung allerdings mehrfach kurz vor dem Abbruch. Jedoch nicht wegen des geistigen Zustandes des Angeklagten – sondern wegen des baulichen des Landesgerichtes. Angesichts massiver Bohrarbeiten musste Richterin Sanda bei der Geschäftsstelle intervenieren. Seitens der Bundesgebäudeverwaltung wurde aber beschieden: Eine Unterbrechung der Arbeiten sei zu teuer. Sanda: "Die Anberaumung eines Prozesses kostet auch viel Geld." (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe, 5.9.2008) "Ungünstige Prognose" für Robert A.: Er soll in eine Anstalt. F.: Fischer