Wien- Die Totalübernahme des börsenotierten Edelstahlkonzerns Böhler-Uddeholm durch die voestalpine ist nun "amtlich": Die Böhler-Aktien verschwinden vom Kurszettel - gestern Donnerstag, ist der letzte Handelstag. Der in der Hauptversammlung vom 23. Juni 2008 beschlossene Gesellschafterausschluss ("Squeeze-out") werde mit Wirksamkeit zum 5. September 2008 in das Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen, verfügte das Handelsgericht Wien heute.

Mit der Eintragung dieses Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär voestalpine AG über, teilte Böhler-Uddeholm heute, Donnerstag, mit. Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 5. September 2008 nur den Anspruch auf Barabfindung. Die Böhler-Uddeholm-Altaktionäre werden damit endgültig hinausgedrängt. Über die Modalitäten und den Termin der Auszahlung der Barabfindung würden die Minderheitsaktionäre gesondert informiert, teilte Böhler-Uddeholm mit.

Abfindung

Wie berichtet, wollen aber etliche Steubesitzaktionäre mehr Cash für ihre Böhler-Aktien als offiziell geboten wird. Die Besitzer ausstehender Aktien haben seit der Mehrheitsübernahme durch die voestalpine im Vorjahr noch kein Geld für ihren erzwungenen Ausstieg bekommen. Voraussetzung für die Bezahlung des von der Böhler-Uddeholm-Hauptversammlung beschlossenen Abfindungsbetrages von 70,26 Euro je Aktie an die Minderheitsaktionäre war die Eintragung des Ausschlussbeschlusses ins Firmenbuch. Dieser Formalakt war durch eine Anfechtungsklage von Seiten der Londoner Convisor Consulting Ltd., einer auf den Turks and Caicos Islands registrierte Gesellschaft, hinausgeschoben worden.

Nach Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 90 Prozent bei der Böhler-Uddeholm AG im März 2008 hatte die voestalpine den Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach dem Gesellschafterausschlussgesetz eingeleitet. In der am 23. Juni 2008 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung von Böhler wurde der Squeeze-out-Beschluss gefasst, der die Voraussetzung für die Übernahme sämtlicher Aktien des Unternehmens durch die voestalpine AG darstellt.

Gegen diesen Beschluss hatte die Convisor Consulting eine Klage wegen Anfechtung und Nichtigkeit dieses Ausschlussbeschlusses beim Handelsgericht Wien eingebracht. Mit weiteren Protesten der Altaktionäre ist zu rechnen. Damit landet diese Causa - wie auch die umstrittene Abspaltung des Bank-Austria-Streubesitzes - aller Voraussicht nach ebenfalls vor dem Kadi. (APA)