Der ORF ist zum wiederholten Mal in Folge wegen Verstoßes gegen das Cross-Promotion-Verbot verurteilt worden. Medienanwalt Michael Krüger, der die Bescheide gegen den ORF erwirkt hat, bezeichnet den öffentlich-rechtlichen Sender als "notorischen Wiederholungstäter". Der jüngste Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS), der am Freitag öffentlich wurde, richtet sich gegen einen Werbespot, mit dem auf ORF 2 "zur besten Sendezeit" wiederholt für die Verkehrsinformation von Radio Wien die Werbetrommel gerührt wurde.

Beschwerde von Radio Arabella

Beschwerdeführer war Radio Arabella. Der Privatsender monierte, der ORF habe 3. Juli um 19.00 Uhr mit dem Spot "Sicher durch die Stadt" das Hörfunkprogramm von Radio Wien beworben und damit gegen das Cross-Promotion-Gesetz verstoßen. Der BKS gab der Beschwerde recht und urteilte, der ORF habe mit dem Spot "Imagewerbung" für das Regionalradio betrieben. Ein ordentliches Rechtsmittel gegen den Bescheid ist nicht möglich. Der ORF kann sich aber an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wenden.

Erst vor wenigen Tagen hat Krüger beim Handelsgericht Wien stellvertretend für 16 Privatradios eine einstweilige Verfügung gegen den ORF erwirkt. Mit dieser wird dem ORF verboten, in seinen TV-Programmen Werbung für das Hitradio Ö3 zu betreiben, sofern nicht Hinweise auf einzelne Sendeinhalte vorliegen. Anlass war die Ausstrahlung eines Werbespots auf ORF 1 für die im Radio Ö3 und auf der Homepage oe3.at stattfindende Aktion "Eurowuchteln". Die Privatradios klagten auf "rechtswidrige" Promotion und bekamen sowohl vor dem BKS wie auch vor dem Handelsgericht recht. (APA)