Zentner, Hellmayr: "Prinzipiell ist es wichtig, dass Wettbewerbe anonym sind. Doch es macht Sinn, mit den Einreichern die Nachhaltigkeit der eingereichten Ideen zu diskutieren."

Fotos: ARGE Wettbewerbsorganisation

Mit den beiden Geschäftsführern der ARGE Wettbewerbsorganisation sprach Gerhard Rodler.

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STANDARD: Gibt es nach Ihrer Beobachtung viele private Bauträger, die Architekturwettbewerbe ausschreiben?

Lisa Zentner: Tatsächlich gibt es vonseiten der privaten Bauträger da und dort noch Berührungsängste. Sie nehmen dieses Instrument allerdings mehr und mehr auf freiwilliger Basis in Anspruch.

STANDARD: Welche Berührungsängste sind das konkret?

Zentner: Es existiert noch immer das Vorurteil, dass mit der Durchführung eines Architekturwettbewerbs hohe Kosten verbunden sind. Tatsächlich sind diese Kosten in Relation zu den Gesamtkosten eines Bauvorhabens allerdings vernachlässigbar. Sie liegen in der Regel bei unter einem Prozent des Gesamtinvestments.

STANDARD: Haben Privatbauherren nicht auch eine gewisse Angst, die Entscheidung aus der Hand zu geben? Juroren und Auftraggeber sind nicht immer einer Meinung.

Nikolaus Hellmayr: Bis in die Neunzigerjahre gab es auf Basis der Wettbewerbsordnung die Verpflichtung des Auslobers, den Gewinner mit der Realisierung zu beauftragen. Heute beschränkt sich die Verpflichtung auf die Absichtserklärung, mit dem Preisträger in Verhandlung zu treten. Das heißt also: Wenn ein Auslober ein Projekt partout nicht realisieren will, dann muss er das auch nicht.

Zentner: Alles eine Frage der Qualität der Abwicklung! Im Wettbewerb wird durch ein unabhängiges Fachgremium eine Bewertung der eingereichten Ideen vorgenommen. Der Bauherr erhält vor der Vergabeentscheidung eine objektive Expertise über das Projekt.

STANDARD: Wie kann man so viele Projekte in so kurzer Zeit bewerten?

Zentner: Das Problem ist derzeit nicht sehr virulent. Die Büros haben einen hohen Auslastungsgrad, sodass im Gegensatz zu früheren Jahren selten mehr als zwei Dutzend Projekte eingereicht werden.

Hellmayr: Doch auch dann ist es für das Preisgericht schlichtweg nicht möglich, eine Vielzahl von Projekten in wenigen Stunden zu bewerten. Hier hat die Vorprüfung die Aufgabe, den Preisrichtern eine qualifizierte Einführung zu geben. Leider ist das in der Praxis nicht immer befriedigend.

STANDARD: Was sollte man ändern?

Zentner: Wir beschäftigen uns intensiv mit der Frage, wie man mehrstufige Verfahren im Sinne der Qualitätssteigerung anwenden könnte. Prinzipiell ist es wichtig, dass Wettbewerbe anonym sind, aber es macht durchaus Sinn, in einer weiteren Stufe mit den Einreichern in einen Dialog zu treten und die Nachhaltigkeit der eingereichten Ideen zu diskutieren.

STANDARD: Das Bundesvergabegesetz sieht vor, dass die Einreicher anonym bleiben. Wie lässt sich das vereinbaren?

Zentner: In einem zweistufigen Verfahren kann selbst bei einem Dialog die Anonymität zwischen Teilnehmern und Preisrichtern gewahrt werden.

STANDARD: Wie lauten die Kriterien für einen optimalen Wettbewerb?

Hellmayr: Auch bei einem Architekturwettbewerb kann die Antwort nur so gut sein wie die in den Auslobungsunterlagen gestellte Frage. Manche Ausschreibungen der letzten Zeit haben gezeigt, dass die Unterlagen nicht immer optimal sind.  (Gerhard Rodler, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 6./7.9.2008)