Wolfsburg - Das VW-Gesetz in seiner ursprünglichen Form stammt von 1960. Umstritten sind mehrere Bestimmungen. Eine sieht vor, dass kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmen auf der Hauptversammlung des Konzerns geltend machen darf, selbst wenn er über mehr Anteile verfügt. Dieses bisherige Höchststimmrecht wird in der Neufassung des Gesetzes gestrichen.
Zweitens garantierte das Gesetz in der bisherigen Form der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen je zwei Sitze im Aufsichtsrat, so lange sie VW-Aktien halten. Auch diese Sonderrechte sollen entfallen.
Bestehen bleiben soll nach dem Willen der deutschen Bundesregierung hingegen ein dritter strittiger Bereich: Demnach bedürfen wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich ist, bei VW einer Zustimmung von mehr als 80 Prozent. Damit hat das Land Niedersachsen mit gut 20 Prozent der Aktien eine Sperrminorität.
Faktisch führte das Gesetz über Jahrzehnte dazu, dass das deutsche Bundesland Niedersachsen auf der Hauptversammlung immer die Mehrheit hatte. Inzwischen hat sich Porsche mit mindestens 31 Prozent der Anteile bei VW eingekauft.
Die EU-Kommission sieht in Teilen des VW-Gesetzes einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr und verklagte Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Gericht gab der Klage im vergangenen Jahr statt. In der Folge musste die Bundesregierung das Gesetz ändern. Ende Mai hatte das deutsche Bundeskabinett die Novelle des Gesetzes verabschiedet.
Die EU-Kommission betrachtet allerdings auch die Novelle als europarechtswidrig, weil sie Niedersachsen praktisch weiterhin eine Sperrminorität garantiert. (APA/AP)