In einer Aussendung teilte das Unternehmen sipgate mit, dass T-Mobile Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen Werbung für den iPhone VoIP-Client erwirkt habe. Das Unternehmen habe daher die Downloadmöglichkeiten entfernt und bietet seine Software nun nicht mehr an. Rechtliche Schritte würden geprüft.
Einstweilige Verfügung
"T-Mobile hat vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Werbung für die von sipgate angebotene VoIP-Software für das iPhone erwirkt. sipgate sieht sich damit vorläufig nicht in der Lage, die Software zum Download anzubieten, hat das Angebot von seiner Webseite entfernt und prüft weitere rechtliche und tatsächliche Schritte. Das Oberlandesgericht Hamburg hat sipgate vor der Entscheidung nicht angehört."
Erfolg
"Praktisch zeitgleich hat das Landgericht Hamburg den Widerspruch von T-Mobile gegen das von sipgate im Juli erwirkte einstweilige Verbot der iPhone-Werbung (Az. 315 O 360/08) vollumfänglich zurückgewiesen.sipgate behauptet sich damit erfolgreich gegen die von T-Mobile in der Gerichtsverhandlung am 20. August 2008 vorgelegten Argumente, wie aus dem nun veröffentlichten Urteil hervorgeht", so die Aussendung. T-Mobile bleibt es demzufolge vorläufig - bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung des Streits - weiterhin untersagt, den iPhone-Tarif 'Complete' mit 'Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ zu bewerben.
Irreführung
"Dass T-Mobile seine erheblich beschränkten iPhone-Tarife als „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ vermarktet hat, ist irreführend", so Thilo Salmon, Geschäftsführer der sipgate GmbH, ehemals indigo networks GmbH. "Wir sind zufrieden, dass das Landgericht Hamburg diese Auffassung teilt."(red)