Journalisten dürfen nicht von Beugehaft und anderen staatlichen Zwangsmaßnahmen bedroht sein. Das forderte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) am Donnerstag zusammen mit weiteren Medienverbänden und -unternehmen in einer gemeinsamen Stellungnahme zu einem umstrittenen Gesetz, mit dem das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten soll.

Nach dem im Gesetzentwurf enthaltenen Paragrafen 20 u könne das BKA von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen, heißt es in der vom DJV verbreiteten Erklärung. Dies könne mit Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft durchgesetzt werden. Auch gegen Journalisten gerichtete Online-Durchsuchungen sehe der Gesetzentwurf vor.

Von den Ermittlungsmaßnahmen des BKA-Gesetzes sind laut DJV Journalisten nur dann ausgenommen, wenn eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu ihren Gunsten ausfällt. Diese Prüfung solle nach dem Entwurf vom BKA selbst und nicht von einem unparteiischen Gericht durchgeführt werden. "Das BKA-Gesetz darf in dieser Form auf keinen Fall verabschiedet werden", erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken laut Mitteilung. "Der Entwurf entzieht Journalisten den Schutz, den sie bei ihren Recherchen unbedingt brauchen." Mit der Androhung von Beugehaft werde eine Berufsgruppe kriminalisiert, die für die Demokratie unverzichtbar sei.

Die gemeinsame Stellungnahme zum BKA-Gesetz wird getragen vom DJV, vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, vom Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien, vom Deutschen Presserat, von ver.di sowie von ARD und ZDF. (APA/dpa)