Untreue droht den Involvierten im Fall einer Anklage bei Bawag II eher nicht, weil die Bank allenfalls mit Wissen aller Aktionäre geschädigt worden sein dürfte. Steuerrechtlich ist die Sache brisanter, vorausgesetzt es geht um mehr als 75.000 Euro und Vorsatz. Dann sind die Gerichte am Zug. Während die Bawag die Steuer nachzahlen müsste, gilt die Strafandrohung auch für SPÖ-und ÖGB-Verantwortliche. Bei Wiederholung droht das dreifache Bußgeld der hinterzogenen Summe. Zudem sind Freiheitsstrafen von bis zu sieben Jahren vorgesehen, wenn der hinterzogene Betrag den Wert von drei Mio. Euro übersteigt. (red, DER STANDARD, Printausgabe, 12.9.2008)