Graz - Das Wissenschaftsministerium hat die Aufsichtsbeschwerde jener Studienbewerberin für die Grazer Med-Uni abgewiesen, die auf Grund fehlender Unterlagen nicht zum Test im Rahmen des Reihungsverfahrens zugelassen worden war. Dies teilte die Med Uni Graz am Freitag mit. Die junge Frau hatte vor dem Test vergessen, ihren Staatsbürgerschaftsnachweis bei der Bewerbung mitzuschicken und durfte deshalb am 4. Juli nicht zur Prüfung antreten. In einigen Medien war sogar die Rede davon gewesen, dass alle Kandidaten den Test wiederholen müssten, was seitens der Med-Uni als unwahrscheinlich bezeichnet worden war.

Teil des Auswahlverfahrens

Inhalt der Aufsichtsbeschwerde war, dass die Studienbewerberin auf Grund fehlender Unterlagen nicht zum Reihungsverfahren zugelassen wurde. Die junge Frau hatte in ihren Bewerbungsunterlagen - die laut Med-Uni "am letzten Tag einer mehrmonatigen Frist per Post an die Med Uni Graz übermittelt wurden" - den geforderten Staatsbürgerschaftsnachweis nicht mitgereicht.

Die Begründung für die abgewiesene Beschwerde durch das Ministerium sei einerseits, dass eine "vollständige und termingerechte Übermittlung der geforderten Unterlagen inhaltlicher Teil des Auswahlverfahrens" sei. Weiters wäre selbst bei einem für die Uni vorliegenden "Verbesserungsauftrag" (d.h. die Bewerberin auf das Fehlen des Dokuments aufmerksam zu machen, Anm.) durch die spätest mögliche Übermittlung der Unterlagen die Frist für eine Nachreichung der fehlenden Unterlagen abgelaufen.

Weitere rechtliche Wege möglich

Seitens der Med Uni Graz wurde am Freitag in einer Aussendung betont, dass eine "fristgerechte und vollständige Übermittlung der Bewerbungsunterlagen ein Teil des mehrstufigen Auswahlverfahrens" seien. Außerdem seien "Gewissenhaftigkeit, Verlässlichkeit und genaue Vorbereitung wesentliche Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle ärztliche Tätigkeit". Kriterien und Voraussetzungen für das Auswahlverfahren seien eindeutig und wurden "klar kommuniziert". "Die Med Uni Graz freut sich auf die 360 Erstsemestrigen, die Engagement, strukturiertes Arbeiten und eine exakte Vorbereitung bewiesen haben und die mit 1. Oktober ihr Human- oder Zahnmedizinstudium beginnen werden", hieß es.

Der rechtliche Weg in dieser Angelegenheit könnte aber noch nicht ausgestanden sein. Eine Anrufung des Obersten Gerichtshofes sei laut Med Uni noch möglich. (APA)