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Josef Cap.

Foto: APA/Jäger

Wien - SP-Chef Werner Faymann boykottiert Wahldebatten im Privatfernsehen. Mediensprecher Josef Cap fehlt am Donnerstag als Mediensprecher bei einer Debatte der Wirtschaftskammer bei den Medientagen, ebenso wie die Mediensprecher von ÖVP, Franz Morak, und FPÖ, Harald Vilimsky. Den STANDARD-Fragebogen zu medienpolitischen Themen haben sie beantwortet.

Teil 8: Medienbehörde

STANDARD: Soll die bisherige Medienbehörde (KommAustria/Bundeskommunikationssenat + RTR) beibehalten werden oder neue Aufgaben bekommen?

Cap: In den bisherigen Diskussionen insbesondere mit der Branche hat sich gezeigt, dass die bestehenden Strukturen im Bereich der Rundfunkregulierung sehr zufriedenstellend funktionieren. Ein wesentliches Anliegen ist sicher die Umsetzung der formalen Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde, die wir derzeit ja nur beim BKS realisiert haben.

Morak: Die Medienbehörde ist ein zentrales Element der ÖVP-Medienpolitik. Sie soll verfassungsrechtlich unabhängig und weisungsfrei gestellt werden. Die SPÖ hat dies ein weiteres Mal in dieser Legislaturperiode (mittlerweile die dritte) verhindert.

Mit der Unabhängigkeit sollen auch zusätzliche Aufgaben übernommen werden: Kontrolle der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags auch im Verhältnis zu den verwendeten Mitteln und Ermittlung einer allfälligen Gebührenerhöhung (siehe KEF in Deutschland).

Schennach: Die Medienbehörde war eine richtige und wichtige Entscheidung für die Gestaltung der österreichischen Medienlandschaft. Sie gehört jedoch reformiert und als weisungsfreie Behörde konzipiert. Eine weisungsfreie Behörde kann auch neue Aufgaben im Sinne eines Medienkompetenzzentrums bekommen. So soll diese Medienbehörde auch die Förderung für die freien und nichtkommerziellen Sender sowie der Privaten Sender übertragen bekommen. Auch kann die Budgetierung des Presserates soll prinzipiell und bei der Medienbehörde erfolgen.

Vilimsky: Die KommAustria hat sich als Medienbehörde etabliert. Es gibt keinen Grund, warum man hier eine Neuorientierung suchen sollte. Prinzipiell gilt für die KommAustria dasselbe, wie auch für andere Institutionen gleichen Ranges. Eine Entpolitisierung wäre wünschenswert, da eine Medienbehörde nicht Spielball der jeweiligen Regierung werden sollte.

Westenthaler: Ja zu einer unabhängigen Medienbehörde - eine Bündelung der Kompetenzen wäre aber begrüßenswert. Ebenfalls fordert das BZÖ eine Aufwertung der Kompetenzen des Bundeskommunikationssenates.

---> Sollen ORF und Private gleich überwacht werden?  

STANDARD: Sollen ORF und Private gleich überwacht werden?

Cap: Für mich steht auch außer Zweifel, dass sich z.B. in Fragen der Einhaltung des Objektivitätsgebotes durch den ORF die Kontrolle durch ein richterliches Gremium bewährt hat. Ich gehe also derzeit davon aus, dass ein zweigliedriger Rechtszug beibehalten wird, wobei selbstverständlich über eine Übertragung bestimmter Aufgaben der Rechtsaufsicht über den ORF an die KommAustria diskutiert werden kann.

Morak: Ja, denn sie agieren am gleichen Markt.

Schennach: Nachdem wir Grüne stark für eine Förderung des nichtkommerziellen und privaten Bereichs eintreten, muss es auch hier zu einer Überprüfung beziehungsweise Evalulierung kommen. Der Begriff Überwachung stört in Medienfragen und erinnert an Zeiten, in denen die Politik brutal in Medien eingegriffen hat.

Der ORF unterliegt dem ORF-Gesetz. Hier ist es sicherlich unbefriedigend, dass bis heute noch kein Modell gefunden wurde, wie die Einhaltung etwa des öffentlich-rechtlichen Auftrages erfolgen kann. Das kann kein Parlamentsausschuss sein und auch nicht der Stiftungsrat und der Publikumsrat des ORF. Daher ist dies eine wichtige Frage, die es im Zusammenhang mit der Reform der Medienbehörde und der Einführung einer generellen Medienförderung zu klären gilt. Der Weg könnte durchaus in diese Richtung gehen.

Vilimsky: Ja, jedoch muss gerade beim öffentlich-rechtlichen ORF auf die Ausgewogenheit bei der Berichterstattung besonderes Augenmerk gelegt werden.

Westenthaler: Überwacht nein, ein effizientes Monitoring Ja.

---> Soll die KommAustria oder der BKS prüfen, ob der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag einhält, und wie?

STANDARD: Soll die KommAustria oder der BKS prüfen, ob der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag einhält, und wie?

Cap: Wie Sie wissen, kann der BKS bereits heute die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrages durch den ORF überprüfen. Erst vor wenigen Wochen hat es etwa eine viel beachtete Entscheidung zum Umfang der Programmanteile für die Volksgruppen gegeben. Was ich sicher nicht will, ist ein staatliches Qualitätsrichtertum, das auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig wäre.

Morak: Siehe Antwort zur Medienbehörde.

Schennach: Nicht in der heutigen Konstruktion einer weisungsgebundenen Behörde. Im Falle einer weisungsfreien Behörde mit einem generellen Auftrag, Förderungen und öffentlich-rechtliche Inhalte der Sender zu überprüfen, zu evaluieren, ist dies vorstellbar. Dafür benötigt die Medienbehörde auch einen Beirat, der das gesellschaftspolitische Spektrum umfasst und Mitsprachemöglichkeiten durch einen solchen Beirat vorsieht.

Vilimsky: Klar ist, dass der ORF dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, dem er verpflichtet ist, zum momentanen Zeitpunkt nicht ausreichend nachkommt. Daher ist es leider eine dringliche Notwendigkeit, den Sender unter permanente Beobachtung zu stellen und ihn dauerhaft zu überprüfen. Scheinbar braucht der ORF ständige Kontrollen und jemanden, der ihm auf die Füße steigt, damit er ordnungsgemäß arbeitet. Überprüft werden muss dabei zum Beispiel die Qualität der Sendungen und wie hoch der Zuspruch innerhalb der Bevölkerung für diese ist, die Objektivität gerade bei Nachrichtensendungen und ob der Bildungsauftrag in zufriedenstellendem Maße erfüllt wird. Dies kann in Form von Statistiken einfach kontrolliert werden.

Ähnlich wie beim TKK soll die KommAustria eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit einem Richter als Vorsitzenden werden. Damit könnten Entscheidungen durch Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (VwGH und VfGH) angefochten werden. Die Weisungsfreiheit ist derzeit durch das BKA nicht gegeben. Daher wünsche ich mir eine weisungsfreie KommAustria, die den ORF auf seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag hin prüft.

Westenthaler: Nachdem das BZÖ für eine einzige unabhängige Behörde eintritt, erübrigt sich diese Frage.

---> Soll die Medienbehörde prüfen, ob die Höhe der Gebühren und etwaige Erhöhungen gerechtfertigt sind und wie?

STANDARD: Soll die Medienbehörde prüfen, ob die Höhe der Gebühren und etwaige Erhöhungen gerechtfertigt sind und wie?

Cap: Auch hier besteht heute bereits eine umfassende Kontrollbefugnis des Bundeskommunikationssenates aufgrund von Beschwerden und Anträgen. Die Frage der nachprüfenden Kontrolle von Überkompensationen ist ja auch im beihilferechtlichen Verfahren vor der Kommission ein Thema. Hier werden wir gegebenenfalls auch ergänzende Mechanismen prüfen.

Morak: Siehe Antwort zur Medienbehörde.

Schennach: Auch hier ist es unbefriedigend, dass der Gesetzgeber nur die ORF-Zahlen kennt. Der Rechnungshof überprüft den ORF ja nur in großen Abständen.
Daher muss die Möglichkeit der Überprüfung geschaffen werden, ohne die ORF-Führung in ihrer Geschäftsführung einzuschränken.

Letzten Endes werden bei jeder Gebührenerhöhung die Parteien verantwortlich gemacht. Doch die Verantwortung liegt beim ORF, seiner Geschäftsführung und beim Stiftungsrat, es muss jedoch bei einer geänderten Medienbehörde eine Überprüfung, ja vielleicht sogar eine Einspruchsmöglichkeit eingeräumt werden.

Vilimsky: Die FPÖ ist gegen die ORF Gebühren und für eine allgemeine und aufkommensneutrale Medienförderung über die Steuerseite. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit soll die Medienbehörde - so sie denn weisungsfrei ist - übernehmen.

Westenthaler: Ja, aber die Entscheidung muss der Politik vorbehalten bleiben.