"Die Bevölkerung soll gefragt werden, ob das Verbotsgesetz abgeschafft werden soll."

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Die FPÖ ist nicht nur für eine Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen des EU-Vertrags, sie führt auch eine Diskussion über eine Volksabstimmung über die Aufhebung des Verbotsgesetzes. Familiensprecher Norbert Hofer sagte bei einer Diskussion mit Jugendlichen am Mittwoch, dass die "Bevölkerung gefragt werden soll, ob das Verbotsgesetz abgeschafft werden soll". Zwar gestand er - bezugnehmend auf die NS-Zeit - ein, dass "das nicht irgendwas war, was damals passiert ist", aber: "Ich bin für freie Meinungsäußerung. Es darf nicht verboten sein, darüber zu diskutieren." Wenn jemand zu den Verbrechen aus der Nazi-Zeit was zu sagen habe, "soll er es sagen dürfen".

Verbotsgesetz seit 1945

Das Verbotsgesetz wurde 1945 im Verfassungsrang in die Rechtsordnung übernommen. Es erklärte die NSDAP für aufgelöst und untersagte, sich "für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen".

1947 wurde das Gesetz erweitert: Seither kann jeder, der versucht, eine NS-Organisation wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation in Verbindung zu treten, mit zehn bis 20 Jahren Haft bestraft werden, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung sogar mit lebenslang.

Ein bis zehn Jahre Strafrahmen bei Leugnung

1992 wurde das Verbotsgesetz wiederum ergänzt: Seither ist es auch strafbar, wenn der nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost, guthgeheißen oder gerechtfertigt werden. Der Strafrahmen hierfür liegt bei ein bis zehn Jahren Haft. (rwh, derStandard.at, 17.9.2008)