Wien - Die Affäre um den ehemaligen Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher hatte am Donnerstag gerichtliche Folgen: Ein Wiener Casinobetreiber ist vom Straflandesgericht wegen Falschaussagen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt worden. Der Vorwurf, dass er im Zuge einer polizeilichen Amtshandlung im Casino den befreundeten Ex-Spitzenbeamten zum Amtsmissbrauch veranlasst haben soll, wurde fallengelassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Fall war auch einer der Anklagepunkte gegen Horngacher in dessen Prozess im Herbst 2007 gewesen. Der Ex-Landespolizeikommandant war u. a. in diesem Punkt schuldig gesprochen und verurteilt worden.

Horngacher verständigt

Der am Donnerstag angeklagte Casinobetreiber war am 5. April 2005 von einem Kellner über Tumulte durch Schwarzafrikaner im Casino verständigt worden. "Rufen wir die Polizei", soll der Mann zu einem Mitarbeiter gesagt haben. Dieser soll dies allerdings nicht als Auftrag verstanden haben, rief nicht die Exekutive und die Beamten blieben aus. Daraufhin rief der Angeklagte einen befreundeten, pensionierten Polizeibeamten an. Dieser wiederum verständigte Horngacher - daraufhin erfolgte schließlich ein Polizeieinsatz, bei dem rund 15 Schwarzafrikaner perlustriert wurden.

Der Angeklagte hatte in den Verhandlungen von "50 bis 70" Schwarzafrikanern, die sich im Lokal befanden, gesprochen; Zeugen jedoch nur von zehn bis 15. Damit habe er "maßlos übertrieben", sagte Richter Roland Weber bei der Urteilsverkündigung. Auch hatte der Casinobetreiber in vorangegangenen Verhandlungen unter anderem ausgesagt, er wisse nicht, wie Horngacher verständigt worden sei und hatte verschwiegen, dass er den Ex-Spitzenbeamten mehrmals Pkw aus seinem Fuhrpark unentgeltlich geborgt hatte.

Verteidiger Herbert Eichenseder erklärte dies zum wiederholten Male damit, dass man zu diesem Zeitpunkt "die Hos'n voll gehabt" hätte wegen des Wirbels um die Affäre Horngacher. "Sie werden zugeben müssen, dass das schon auffällig ist, dass gerade der kommt, dem Sie gratis Autos geborgt haben?", fragte der Richter. "Zufall", antwortete der Angeklagte knapp.

Kein Amtsmissbrauch

Horngacher selbst war am Donnerstag ebenfalls als Zeuge geladen, wollte vorerst aber nicht aussagen, weil eventuell "der Verdacht einer Falschaussage" entstehen könnte, wie er meinte. Dies ließ der Richter nach der neuen Strafprozessordnung nicht gelten. Nach kurzer Unterredung mit seinem Anwalt erklärte sich der Zeuge für eine Aussage schließlich bereit. "Wenn es nicht der Angeklagte gewesen wäre, hätten Sie dann gleich gehandelt?", fragte Weber. "Ident. Wie bei jedem anderen Staatsbürger auch", antwortete der Ex-Kommandant.

Im Punkt Amtsmissbauch wurde der Angeklagte freigesprochen: Die dafür benötigte "Wissentlichkeit" habe man "im Zweifel" nicht feststellen können, so der Richter. Als Bestimmungstäter hätte der Mann den Vorsatz haben müssen, Horngacher anzurufen, im Wissen, dass dieser sicher amtsmissbräuchlich reagiere. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)