Die Sicherheit von Spareinlagen wurde in Österreich zuletzt bei den Turbulenzen der Bawag   diskutiert. Wäre die Bank umgefallen, wäre das für die Einlagensicherung zu einem existenziellen Problem geworden. Eingesprungen ist die Republik mit einer Garantie.

Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind Spareinlagen - also Guthaben auf Sparbüchern oder Girokonten - bis zu 20.000 Euro pro Person gedeckt. Besitzt jemand etwa drei Konten zu je 50.000 Euro bei der gleichen Bank, sind nur die 20.000 Euro garantiert.

Die Einlagensicherung gilt nicht für Sondervermögen wie Fonds oder Zertifikate. Bei Fonds wird das investierte Kapital getrennt vom Vermögen der Bank verwaltet. Im Fall einer Pleite gilt das Fonds- als Sondervermögen und fällt nicht in die Konkursmasse. Zertifikate aber sind von Emittenten begebene Schuldverschreibungen. Das Vermögen ist nicht gesichert.

Die Banksektoren haben jedoch Zusatznetze geknüpft, die im Ernstfall auch mehr absichern.

  • Bei den Sparkassen ist das der Haftungsverbund, der Not leidende Institute und deren Spareinlagen innerhalb des Sektors zur Gänze auffängt. Nur zwei Sparkassen (Linz und Kufstein) haben sich dem Verbund nicht angeschlossen.
  • Ein ähnliches Sicherheitsnetz gibt es bei Raiffeisen. Die Raiffeisenkundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) wurde im Jahr 2000 gegründet und garantiert bis zu 100 Prozent der Kundeneinlagen. Die RKÖ besteht aus Landesgemeinschaften, die sich auf Bundesebene zusammengeschlossen haben. Deren wirtschaftliche Reserven kommen im Fall einer Insolvenz einer Raiffeisenbank zum Einsatz, um die Einlagen der Kunden abzudecken.
  • Auch die Volksbanken haben Sicherungseinrichtungen, die darauf abzielen, eine Pleite erst gar nicht entstehen zu lassen und marode Banken notfalls mit anderen Instituten des Sektors zu verschmelzen.

Noch keine Feuerprobe

Die Sicherungseinrichtungen müssen einander Hilfe geben, wenn ein Problemfall die Kräfte einer Garantiegesellschaft überschreitet. Reicht auch die Hilfe anderer Sektoren nicht aus, werden staatlich garantierte Anleihen begeben. Bisher hat aber noch kein Schadensfall die Sektorengrenzen überschritten. Eine Feuerprobe, wie sie durch die Schließung der deutschen Lehman-Tochter auf die deutsche gesetzliche Einlagensicherung zukommt, ist Österreich bisher erspart geblieben.

Die Einlagensicherung hat in den vergangenen 13 Jahren in vier Fällen einspringen und zur Entschädigung 140 Millionen Euro aufbringen müssen. Und zwar bei BHI (Bank für Handel und Industrie, 1995), Diskontbank, Riegerbank (beide 1998) und Trigon Bank (2001). Bei der BHI wurde die Einlagensicherung pro Person sogar freiwillig auf eine Million erhöht.

Eine offizielle Zahl, wie hoch die gesamte Einlagensicherung für die österreichischen Sparer ist, gibt es nicht. Als Faustregel wird davon ausgegangen, dass etwa ein Viertel der Einlagen abgesichert ist.

Volle Deckung in Deutschland

Wer sein Geld bei Österreich-Zweigstellen ausländischer Banken veranlagt, muss darauf achten, welche Einlagensicherung gilt. Einlagen bei der ING-Diba sind durch die deutsche Einlagensicherung gedeckt. In Deutschland gibt es ein System zur vollen Deckung der Spareinlagen, das sich aus zwei Säulen zusammensetzt: der gesetzlichen Einlagensicherung und der freiwilligen Einlagensicherung der Bankenverbände. Kundeneinlagen sind durch diese beiden Systeme voll, also zu 100 Prozent, gesichert. Im Schadensfall müssen sich Sparer also an die deutsche Einlagensicherung wenden.

Für die seit September in Österreich agierende isländische Kaupthing Bank gilt die isländische Einlagensicherung, die an die isländische Krone gebunden ist und umgerechnet rund 22.000 Euro garantiert. Im Notfall müssen Sparer sich an die isländischen Behörden wenden. Die beiden türkischen Banken Deniz-Bank und Vakif-Bank sind mit Tochtergesellschaften in Österreich, die eine Bankkonzession haben. Sie gehören der österreichischen Einlagensicherung an. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 19.9.2008)