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Logo: Zappanale

Düsseldorf/Bad Doberan - Beim Streit um Frank Zappas Bart und den Namen des Musikfestivals "Zappanale" ist ein Vergleich doch noch gescheitert. Die Frist sei verstrichen, das Gericht werde am 5. November ein Urteil verkünden, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts am Freitag. Die Veranstalter des Festivals in Bad Doberan hatten sich mit Gail Zappa, der Witwe des legendären Rockmusikers Frank Zappa (1940-1993, "Bobby Brown"), bereits in wesentlichen Punkten geeinigt. Nach Angaben der "Zappanale"-Veranstalter ist Zappas Rechtsanwalt für die Fristüberschreitung verantwortlich.

Die Witwe Zappas war vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den einzigen deutschen Zappa-Fanclub vorgegangen. Sie wollte verhindern, dass das jährliche Musikfest unter dem Namen "Zappanale" in Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet wird. Zudem sah sie im Logo, das den stilisierten Schnauz- und Unterlippenbart Zappas darstellt, Markenrechte verletzt.

Wiedererkennungswert

Am 20. August hatten die Anwälte der Witwe einen Kompromiss angeboten: Das Festival dürfe weiter unter "Zappanale" firmieren, wenn es im Namen einen Zusatz wie "Zappa Music and more" führe. Der Chef der Zappanale, Wolfhard Kutz, hatte den Vorschlag als einen guten Kompromiss bezeichnet.

Beim Streit um Zappas Bart auf Fan-Artikeln hatte das Gericht der Witwe von Beginn an keine Hoffnungen auf eine erfolgreiche Klage gemacht. Auf den fraglichen Produkten gleiche der Bart ohnehin eher einem Vogel als dem geschützten Markenzeichen. (APA/dpa)