Wien - Die Österreichsektion von Transparency International (TI) warnt vor einer vorschnellen Entschärfung der Antikorruptionsbestimmungen für Beamte. "Wir warnen, hier in einer - ich möchte nicht sagen Nacht- und Nebelaktion -, aber in einer sehr überraschenden Aktion etwas zu beschließen, was nicht genügend beraten ist - ja beraten sein kann", sagte der frühere Rechnungshofpräsident Franz Fiedler, Präsident des Beirates von TI-Austria, am Dienstag in Wien. Über das zu Jahresanfang in Kraft getretene Antikorruptionsgesetz sei deutlich länger beraten worden.

Seit Jahresanfang machen sich Beamte und Manager staatsnaher Firmen strafbar, wenn sie "im Hinblick auf ihre Amtsführung" Geschenke annehmen - auch wenn nicht nachgewiesen wird, dass sich die Zuwendungen auf ihre Amtsführung auswirkt. Dieses "Anfüttern" mit wiederholten Zuwendungen war zuvor straffrei gewesen, nun droht ein Jahr Haft. Drei Jahre sind es, wenn Beamte "für eine Handlung oder Unterlassung in Zusammenhang mit ihrer Amtsführung" beschenkt werden. Bei einem Wert von über 3.000 Euro erhöht sich die Strafdrohung auf fünf Jahre. TI begrüßte diese Gesetzesänderung.

Ausnahmen vom Antikorruptionsgesetz

Diese Bestimmungen will die ÖVP nun lockern. Schon am Mittwoch soll im Nationalrat über einen entsprechenden Initiativantrag von VP-Kultursprecher Franz Morak abgestimmt werden. Darin ist vorgesehen, dass für Beamte und Manager staatsnaher Firmen "die Annahme von Vorteilen im Zusammenhang mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen" künftig nicht strafbar sein, "sofern dieser Vorteil nicht für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes gewährt wird".

Ex-Rechnungshofpräsident Fiedler appellierte, sich für etwaige Anpassungen "Zeit zu nehmen". "Ich würde es begrüßen, wenn man sich zusammensetzen und gemeinsam eine so wichtige Materie beraten könnte", so Fiedler, "damit nicht bald wieder nachjustiert werden muss". Wie sich die Verschärfung tatsächlich auf die Rechtsprechung auswirkt, könne noch gar nicht gesagt werden, da es keine Urteile dazu gebe. (APA)