Linz - 13 neue Dienstposten erhält die Jugendwohlfahrt in Oberösterreich, teilte Soziallandesrat Josef Ackerl (SP) am Dienstag mit. Dies sei jedoch nur die erste Konsequenz aus jenem Fall der verwahrlosten Kinder vom Pöstlingberg. Anfang vorigen Jahres war publik geworden, dass eine Mutter ihre drei Mädchen jahrelang von der Außenwelt abgeschirmt haben soll. Auf der Suche nach möglichen Antworten, wie dies hatte passieren können, geriet die Jugendwohlfahrt ins Kreuzfeuer der Kritik. Denn die Mutter und ihre Kinder wurden von Sozialarbeitern betreut, doch erst nach mehrmaligem Insistieren von Nachbarn schritten die Behörden ein.

"Eine der wesentlichen Erkenntnisse aus dem Fall ist, dass die Jugendwohlfahrt selbstbewusster und konsequenter auftreten muss", meint Ackerl heute rückblickend. Um dies zu erreichen, werde nicht nur Personal und Budget der Jugendwohlfahrt aufgestockt. Zudem wurden verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen eingeführt, die erste fand diesen Montag statt und hatte "Gefährdung des Kindeswohls" zum Inhalt. Künftig werde es für Jugendämter Handlungsanweisungen gegeben, um "bei Zweifeln an der Erziehungsfähigkeit aktiv Anträge im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse einzubringen", erklärt der Landesrat.

Behörden versagten

Mit diesen Maßnahmen folge das Land auch den Empfehlungen des Prüfberichtes der Volksanwaltschaft. Diese hatte den Fall der verwahrlosten Kinder vom Pöstlingberg untersucht und attestierte den Behörden ein Versagen: "Mehrfaches Unterlassen" von Maßnahmen "wegen Gefahr im Verzug durch die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung", das "Unterlassen der Bezirkshauptmannschaft, Anträge zur Sicherung des Kindeswohls zu stellen", "mangelnde Unterstützung" des Jugendamtes "durch die Abteilung Jugendwohlfahrt der oberösterreichischen Landesregierung". So die wesentlichen Kritikpunkte des Berichtes, der seit 23. Juli vorliegt und am Wochenende den Weg in die regionalen Medien fand.

Vorwürfe, wonach die Landesregierung dieses Prüfergebnis für sich behalten habe, dementiert diese: Die Volksanwaltschaft habe ausdrücklich um Wahrung der Verschwiegenheit ersucht, teilt das Amt der Landesregierung mit. Der Bericht sei aber sehr wohl an die zuständigen Stellen mit der Bitte um Stellungnahmen weitergeleitet worden. Die Antworten wurden gesammelt und am 17. September an die Volksanwaltschaft weitergeleitet, heißt es weiters in der Aussendung. (ker, DER STANDARD Printausgabe, 24.09.2008))